Abmahnung-Internet

Die Abmahnung im Internet...

Abgemahnter Internetnutzer

...Verfolgung berechtigter Interessen oder juristische Abzocke?

Unzählige Internetnutzer, Webseiten- und Shopbetreiber wurden bereits abgemahnt. Zwar können Abmahnungen oft zur schnellen Streitbeilegung beitragen und teure Gerichtsprozesse vermeiden. Vielfach wird aber abgemahnt, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen oder den Abmahnern über Anwaltskosten und Schadensersatz eine Einnahmequelle zu erschließen. Manchmal hat man gar den Verdacht da will nur ein Anwalt fleißig Rechnungen schreiben.

Besser: Im Vorfeld rechtliche Risiken minimieren

Gerade bei Existenzgründern können die Kosten einer Abmahnung zum finanziellen Ruin führen. Abmahnungen sind aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks aber auch ein Problem etablierter Unternehmen. Der beste Schutz gegen eine Abmahnung ist die rechtssichere Gestaltung der eigenen Webprojekte. Aus diesem Grund haben wir ein eBook mit dem Titel "Die rechtsichere Website" zusammengestellt. Hier finden Seitenbetreiber und Webmaster einen verständlichen und praxisrelevanten Leitfaden zur rechtmäßigen Gestaltung des eigenen Internetauftrittes, um Abmahnungen möglichst im Vorfeld zu vermeiden.

Zudem sollte bei der Umsetzung eines Shops oder eines Internetprojektes möglichst im Vorfeld in die rechtliche Absicherung eines Internetprojektes investiert werden.

Rechtsberatung für Abgemahnte

Sind Sie von einer von einer Abmahnung betroffen, ist schneller und kompetenter Rat gefragt. Die größten Schäden entstehen oft nicht durch die Abmahnung selbst, sondern durch eine falsche oder keine Reaktion des Abgemahnten.

Rechtsanwalt Sören Siebert ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen. Sie können jederzeit für eine erste kostenfreie Einschätzung Kontakt aufnehmen.

Abmahnungen für den Verkauf von Kopier-Software

Crack-Software dient dazu, den Kopierschutz beispielsweise von CDs oder DVDs zu entfernen, um eine ungestörte Vervielfältigung der Medien zu ermöglichen. Dabei kann jede Art von digitalen Trägermedien geknackt werden. Nach dem Urheberrecht ist die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verboten.

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Abmahnung und Preissuchmaschinen

In letzter Zeit häufen sich die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen für so genannte Preissuchmaschinen. Im Internet existieren inzwischen eine Vielzahl Preissuchmaschinen. Diese vergleichen die Preise für unterschiedlichste Produkte von Babyprodukten, Digitalkameras, Kaffeevollautomaten über japanische Messer bis Weinlagerschränke bei verschiedenen Händlern und zeigen die günstigste Möglichkeit an, diese Ware zu erwerben. Aufgrund von verspäteten Aktualisierungen der jeweils aktuell im Internet angebotenen Preise der Händler oder in Fällen von Abweichungen vom tatsächlich angebotenen Preis in der Preissuchmaschine ist es in der der Vergangenheit immer wieder zu kostenintensiven Abmahnungen gekommen. Allerdings sind in diesem Bereich nicht alle Abmahnungen berechtigt. Vielmehr muss dies im Einzelfall überprüft werden.

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Stadtplan-Abmahnungen

Bei vielen Firmen, Organisationen oder Privatpersonen ist es sehr beliebt und gängige Praxis, einen Ausschnitt eines Stadtplanes als Anfahrtsbeschreibung auf ihrer Homepage einzubauen oder zu verlinken. Oftmals werden diese eingescannt oder durch copy&paste von den Internetseiten der Stadtplan-Verlage entnommen. Ist dieses Vorgehen abmahnungswürdig?

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Tauschbörsen-Abmahnungen

Aufgrund der großen Popularität beteiligen sich weltweit Millionen Menschen an Internet- Tauschbörsen. Die hohe Nutzeranzahl sorgt auch dafür, dass im Verhältnis bisher relativ wenige Personen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen mussten. Jedoch ändert sich dies zunehmend durch die immensen wirtschaftlichen Verluste, die den betroffenen Unternehmen hierdurch entstehen. Diese gehen in den letzten Jahren verstärkt die Verletzungen der Urheberrechte vor.

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Abmahnungen wegen Bildernutzung im Internet

Die Abmahnung von Website-Betreibern wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Photos und Bildern ist inzwischen schon ein Klassiker.Wer eine Website betreibt, Nachrichten und kostenlose Informationen veröffentlicht oder Angebote bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen einstellt wird dies in den seltensten Fällen ohne Bebilderung oder eine anderweitige Illustration machen. Bilder, Photos und Kurzvideos sind inzwischen Standard und steigern die Attraktivität von Online-Angeboten.

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Mehr Informationen zum Internetrecht gibt es auf www.e-recht24.de.


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