Abmahnung-Internet

Die Abmahnung im Internet...

Abgemahnter Internetnutzer

...Verfolgung berechtigter Interessen oder juristische Abzocke?

Unzählige Internetnutzer, Webseiten- und Shopbetreiber wurden bereits abgemahnt. Zwar können Abmahnungen oft zur schnellen Streitbeilegung beitragen und teure Gerichtsprozesse vermeiden. Vielfach wird aber abgemahnt, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen oder den Abmahnern über Anwaltskosten und Schadensersatz eine Einnahmequelle zu erschließen. Manchmal hat man gar den Verdacht da will nur ein Anwalt fleißig Rechnungen schreiben.

Besser: Im Vorfeld rechtliche Risiken minimieren

Gerade bei Existenzgründern können die Kosten einer Abmahnung zum finanziellen Ruin führen. Abmahnungen sind aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks aber auch ein Problem etablierter Unternehmen. Der beste Schutz gegen eine Abmahnung ist die rechtssichere Gestaltung der eigenen Webprojekte. Aus diesem Grund haben wir ein eBook mit dem Titel "Die rechtsichere Website" zusammengestellt. Hier finden Seitenbetreiber und Webmaster einen verständlichen und praxisrelevanten Leitfaden zur rechtmäßigen Gestaltung des eigenen Internetauftrittes, um Abmahnungen möglichst im Vorfeld zu vermeiden.

Zudem sollte bei der Umsetzung eines Shops oder eines Internetprojektes möglichst im Vorfeld in die rechtliche Absicherung eines Internetprojektes investiert werden.

Rechtsberatung für Abgemahnte

Sind Sie von einer von einer Abmahnung betroffen, ist schneller und kompetenter Rat gefragt. Die größten Schäden entstehen oft nicht durch die Abmahnung selbst, sondern durch eine falsche oder keine Reaktion des Abgemahnten.

Rechtsanwalt Sören Siebert ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen. Sie können jederzeit für eine erste kostenfreie Einschätzung Kontakt aufnehmen.

Was muss eine Abmahnung inhaltlich enthalten?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, welche den Inhalt einer Abmahnung festlegen. Durch die Rechtsprechung sind jedoch Anhaltspunkte dafür entwickelt wurden, welche Punkte eine Abmahnung enthalten sollte. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass hierbei stets eine Prüfung im Einzelfall erfolgen muss. Zudem ist die Rechtsprechung der Gerichte vielfach nicht einheitlich, etwa was die Frage des Nachweises des Zugangs der Abmahnung oder der Beifügung der Vollmacht angeht.

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Welche Rechtsverstöße können abgemahnt werden?


Abmahnfähig sind Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts. Dieses ist im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Allerdings wird der Begriff des Wettbewerbsrechts hierbei sehr weit gefasst. Deshalb können Abmahnungen bei (vermeintlichen) Verstößen in folgenden Rechtsbereichen in Betracht kommen:

Wettbewerbsrecht

Hier stehen Verstöße gegen das UWG im Vordergrund. Häufige Fallgruppen sind etwa:

   

Wer muss die Kosten einer Abmahnung tragen?

Grundsätzlich hat der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung zu tragen, da er durch das rechtswidrige Verhalten der Gegenseite Anlass dazu gegeben hat, hier rechtliche Schritte zu ergreifen.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz der Kosten ist aber zum einen, dass die Abmahnung auch rechtmäßig erfolgt ist. Dies kann aufgrund der oftmals komplexen Rechtslage jedoch nur ein spezialisierter Anwalt in allen Einzelheiten einschätzen.  

Weiterlesen: Wer muss die Kosten einer Abmahnung tragen?

   

Was sind Serienabmahnungen?

Sollte man als Betroffener auch auf Massenabmahnungen reagieren oder sind diese unerheblich und können in den Papierkorb wandern?

Als Serienabmahnungen werden oftmals Abmahnungen bezeichnet, in denen eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit nahezu identischen Abmahnschreiben abgemahnt werden. Nicht in jedem Fall kann aufgrund einer Vielzahl von wesentlich  gleichlautenden Abmahnungen auch angenommen werden, dass derartige Mehrfach- oder Serienabmahnungen stets auch rechtsmissbräuchlich wären.

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Die Besonderheiten der Abmahnung

Abmahnungen haben die Aufgabe, einen rechtlichen Anspruch schnell, kostengünstig und ohne Inanspruchnahme der Gerichte durchzusetzen. Dem vermeintlichen Rechtsverletzer soll Gelegenheit gegeben werden, das als rechtswidrig angesehene Verhalten umgehend einzustellen. Hierzu dient die Unterlassungserklärung, welcher einer Abmahnung regelmäßig beigefügt ist. Der Abgemahnte kann dann entscheiden, ob er den Rechtsverstoß als rechtswidrig anerkennt und so die Kosten und den Zeitaufwand für ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Auch für  den Abmahnenden kann es wichtig sein, vor einem Gerichtsverfahren den Weg über die Abmahnung zu gehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er den Prozess in der Sache gewinnt, wegen der Regelung in § 93 ZPO aber trotzdem die Kosten tragen muss.

Gerade im  Internet werden jedoch häufig Abmahnungen ausgesprochen, welche nur dem Zweck dienen, ungeliebte Konkurrenten vom Markt zu drängen oder die Gebühren des Anwalts zu rechtfertigen. Die Bandbreite der Abgemahnten reicht von Onlineshops, egal ob diese  Haushaltsgeräte, Druckerpatronen oder Mode verkaufen über Social-Communities und Internetforen bis zu reinen Informationsseiten.

Aufgrund der oftmals sehr hohen Kosten und Unterlassungsstrafen sollte im Falle einer Abmahnung stets ein spezialisierter Rechtsanwalt um Rat gefragt werden.  Zum einen, da Sie andernfalls Rechtspositionen aufgeben, obwohl die Abmahnung eventuell ganz oder in wichtigen Punkten ungerechtfertigt ist. Zum anderen, da nur bei einer berechtigten Abmahnung auch ein Anspruch darauf besteht, die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Aufgrund der zeitlich sehr kurzen Fristen kann zudem nur ein spezialisierter Anwalt in der Kürze der Zeit überblicken, welches Vorgehen am sinnvollsten ist.

Die praktische Erfahrung zeigt dabei, dass bei der Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Anwaltes die Bereitschaft der Gegenseite zu Vergleichsverhandlungen in der Sache, aber auch im Bereich der zu erstattenden Kosten deutlich höher ist.

Meine langjährige anwaltliche Erfahrung und die Bearbeitung von Hunderten von abgemahnten Mandanten zeigt dabei, dass das gefährliche in der Regel nicht die Abmahnung selbst ist, sondern ein falsche oder gar keine Reaktion der Abgemahnten.

 

   

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Mehr Informationen zum Internetrecht gibt es auf www.e-recht24.de.


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