
...Verfolgung berechtigter Interessen oder juristische Abzocke?
Unzählige Internetnutzer, Webseiten- und Shopbetreiber wurden bereits abgemahnt. Zwar können Abmahnungen oft zur schnellen Streitbeilegung beitragen und teure Gerichtsprozesse vermeiden. Vielfach wird aber abgemahnt, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen oder den Abmahnern über Anwaltskosten und Schadensersatz eine Einnahmequelle zu erschließen. Manchmal hat man gar den Verdacht da will nur ein Anwalt fleißig Rechnungen schreiben.
Besser: Im Vorfeld rechtliche Risiken minimieren
Gerade bei Existenzgründern können die Kosten einer Abmahnung zum finanziellen Ruin führen. Abmahnungen sind aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks aber auch ein Problem etablierter Unternehmen. Der beste Schutz gegen eine Abmahnung ist die rechtssichere Gestaltung der eigenen Webprojekte. Aus diesem Grund haben wir ein eBook mit dem Titel "Die rechtsichere Website" zusammengestellt. Hier finden Seitenbetreiber und Webmaster einen verständlichen und praxisrelevanten Leitfaden zur rechtmäßigen Gestaltung des eigenen Internetauftrittes, um Abmahnungen möglichst im Vorfeld zu vermeiden.
Zudem sollte bei der Umsetzung eines Shops oder eines Internetprojektes möglichst im Vorfeld in die rechtliche Absicherung eines Internetprojektes investiert werden.
Rechtsberatung für Abgemahnte
Sind Sie von einer von einer Abmahnung betroffen, ist schneller und kompetenter Rat gefragt. Die größten Schäden entstehen oft nicht durch die Abmahnung selbst, sondern durch eine falsche oder keine Reaktion des Abgemahnten.
Rechtsanwalt Sören Siebert ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen. Sie können jederzeit für eine erste kostenfreie Einschätzung Kontakt aufnehmen.
Hier stehen Verstöße gegen das UWG im Vordergrund. Häufige Fallgruppen sind etwa:
Sollte man als Betroffener auch auf Massenabmahnungen reagieren oder sind diese unerheblich und können in den Papierkorb wandern?
Als Serienabmahnungen werden oftmals Abmahnungen bezeichnet, in denen eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit nahezu identischen Abmahnschreiben abgemahnt werden. Nicht in jedem Fall kann aufgrund einer Vielzahl von wesentlich gleichlautenden Abmahnungen auch angenommen werden, dass derartige Mehrfach- oder Serienabmahnungen stets auch rechtsmissbräuchlich wären.Seite 3 von 4

Beugen Sie jetzt vor!
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