APW Rechtsanwälte

Filesharing Abmahnung der APW Rechtsanwälte

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei APW Rechtsanwälte erhalten? Die Kanzlei Auffenberg, Petzold und Witte (APW Rechtsanwälte) verschicken Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen. Jetzt heißt es, nicht die Nerven zu verlieren und besonnen zu handeln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten.

Was ist Filesharing?

Bei einer Abmahnung wegen illegalem Datentausch wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk des jeweiligen Auftraggebers der Rechtsanwaltskanzlei über eine Tauschbörse heruntergeladen und illegal verbreitet haben sollen. Nach Ansicht der Kanzlei  sollen Sie als der Anschlussinhaber - unabhängig davon, ob Sie die Urheberrechtsverletzung auch begangen haben - als sogenannter Störer haften. Wichtig ist, auf jeden Fall zu reagieren und nicht die Sache auf sich beruhen zu lassen. Denn das kann weitere Anwaltskosten, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zur Folge haben.

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Vorsicht bei gefälschten Abmahnungen

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob die Abmahnung überhaupt „echt“. Die Abmahnungswelle der APW Anwälte und anderen Fällen haben sich mittlerweile auch Betrüger zunutze gemacht. Diese verschicken die „Abmahnung“ bevorzugt per Mail. Dies kommt tatsächlich vor, ist aber relativ selten.

Erste Prüfung der Abmahnung

Die Abgabe der Abmahnung der Anwälte wird in der Regel per Post oder Fax vollzogen. Hilfreich ist ein Blick auf die Kontaktdaten: Fehlen hier wichtige Angaben oder ist nur eine Telefonnummer oder eine ausländische Adresse angegeben, ist Vorsicht angesagt!
Prüfen Sie auch, ob die Ihnen vorgeworfene Verletzung von Urheberrecht zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich sein konnte. Sind Sie sicher, dass Sie kein Urheberrecht verletzt haben, tragen Sie alles vor, was Sie entlastet. So können beispielsweise Reisedokumente belegen, dass Sie zu der angegebenen Zeit gar nicht im Haus waren.  Auch ist es möglich, Zeugen zu benennen. Denn es kann schon hilfreich sein, der Abmahnkanzlei diese Gegebenheiten über den eigenen Anwalt mitzuteilen und Kopien der Belege zu übersenden. Bei diesen Massenabmahnungen suchen viele Rechtsanwaltskanzleien das einfache und schnelle Geld. Je komplizierter der einzelne Fall wird, desto schneller können diese das Interesse verlieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Abmahnung Filesharing

Haftung der Eltern eingeschränkt

Wird über den eigenen Internetanschluss eine Urheberrecht verletzt, muss grundsätzlich der Anschlussinhaber dafür gerade stehen. Durch die Störerhaftung ist der Betreiber eines Netzes verpflichtet, es vor Zugriff von Unbefugten zu schützen. Daher müssen Nutzer ihren WLAN-Router ihres Netzwerkes ausreichend gesichert haben. Hierzu gehört beispielsweise die Sicherung des Netzwerkes mittels eines Passwortes. Interessant ist auch die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften müssen, wenn diese eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Nun ist es so, dass bei Familien die Eltern grundsätzlich als Anschlussinhaber auch für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften. Doch dem ist der Bundesgerichtshof (BGH) nicht gefolgt. In seinem Urteil Ende des Jahres 2012 hat der BGH die Haftung der Eltern aber eingeschränkt. Danach haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn sie den Kindern verboten haben, urheberrechtlich geschützte Inhalte über Tauschbörsen zu teilen. Wichtig ist, dass den Eltern keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass ihre Kinder diesem Verbot zuwiderhandeln.   

Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Oft wird der Sachverhalt in der Abmahnung recht einseitig dargestellt. Die Formulierung ist so gewählt, dass der Eindruck entsteht, die geltend gemachten Ansprüche bestehen zu Recht. Damit sollen Sie davon abgehalten werden, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu wehren. Doch lassen Sie sich hiervon nicht verunsichern. Denn oft scheiden die Zahlungsansprüche komplett aus oder sind begrenzt und entsprechen nicht der geforderten Höhe. Auch werden die Adressaten häufig aufgefordert, bei Fragen anzurufen. Doch hier gilt zu bedenken, dass alles was Sie am Telefon sagen, gegen Sie verwendet werden kann. Daher sollte auf spontanen Kontakt mit der Abmahnkanzlei verzichtet werden. In solchen Fällen ist man mit einem Gespräch mit einem nicht involvierten Anwalt gut beraten, da es nicht nur informativ ist, sondern auch von einem neutralen Standpunkt aus geführt wird. Sie können sich auch auf e-Recht24.de zum Thema Filesharing Abmahnung belesen.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.

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Eigene Unterlassungserklärung abgeben

Der Filesharing Abmahnung der Kanzlei APW liegt für gewöhnlich eine Unterlassungserklärung bei. Darin werden Sie aufgefordert, in Zukunft Rechtsverstöße gegenüber dem Rechteinhaber unter Strafandrohung zu unterlassen. Es ist ratsam, diese Unterlassungserklärung in dieser Form nicht zu unterschreiben. Bedenken Sie, dass diese Erklärungen im Sinne der Rechtsanwaltskanzlei geschrieben sind und versteckte Schuldeingeständnisse enthalten können.  Vielmehr sollten Sie ggf. eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung durch Ihren Anwalt abgeben lassen. Anstatt allgemein das illegalen Anbieten von urheberrechtlich geschützten Daten unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, sollten Sie lediglich angeben, dass Sie den Titel, bei dem es sich in dem Abmahnungsschreiben handelt, nicht mehr im Internet anbieten. Damit zeigen Sie, dass eine Wiederholungsgefahr nicht mehr besteht. Vergessen Sie nicht, diese Unterlassungserklärung in der angegebenen Frist zurückzusenden. Ist Ihnen das zeitlich nicht möglich, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Aber auf jeden Fall sollten Sie diese abgeben. Denn ohne eine Unterlassungserklärung kann es eventuell noch teurer werden. Es gilt zu beachten, dass der Anschlussinhaber die Vermutung entkräften muss, eine Rechtsverletzung begangen zu haben, wenn die IP-Adresse korrekt aufgezeichnet wurde. Daher ist Nichtstun der falsche Weg.

Abmahnkosten nicht gleich bezahlen

Daneben wird in dem Abmahnungsschreiben oft die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ gefordert. Hier ist es ratsam, diesen vor Klärung der Sache nicht zu bezahlen. Hier kann verhandeln sehr nützlich sein. Dazu muss man wissen, dass sich nicht wenige Juristen auf das Abmahnen von Tauschbörsen-Nutzern spezialisiert haben. Aufgrund der hohen Gebühren ist das sehr lukrativ. In der Regel sollen Sie einen Pauschalbetrag zahlen, der Anwaltskosten und Schadensersatz umfasst. Die Höhe richtet sich beispielsweise danach, wie aktuell und erfolgreich der Titel ist oder ob man ein ganzes Album oder nur einen Song getauscht hat. Die Höhe des in der Abmahnung geforderten Betrages liegt meistens zwischen 400 und 1200 Euro. Wie bereits erwähnt, kann ein spezialisierter Anwalt Ihnen helfen, diese Forderungen zu reduzieren. Bei Vergleichsangeboten des Abmahnrechtsanwaltes sollten Sie immer vorsichtig sein. In der Regel werden Sie hiervon nicht profitieren. Momentan wird von Seiten des Gesetzgebers versucht, Obergrenzen für die Rechtsanwaltsgebühren festzulegen. Es ist auf jeden Fall sehr ratsam, sich professionelle Hilfe zu  holen und einen Rechtsanwalt zur Klärung einzuschalten. Auch wenn Sie sich sicher sind, die Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben, ist ein Gerichtsverfahren immer auch ein hohes Risiko. Denn mit der aufgezeichneten IP-Adresse hat die Gegenseite erst mal gute Argumente – auch wenn Sie tatsächlich nichts heruntergeladen haben. Urteilt das Gericht im Sinne der Abmahnkanzlei, entstehen Ihnen durch das Verfahren noch weit höhere Kosten als bei der ursprünglichen Abmahnung. Deswegen ist in einem solchen Fall rechtlicher Rat immer zu empfehlen.

Wenn Sie kompetente Hilfe in einem solchen Fall benötigen oder noch offene Fragen haben, sollten Sie unbedingt Kontakt zu einem Fachanwalt aufnehmen.

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APW: Abmahnung der Märchenverfilmung „Snow White and the Huntsman“

Im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH geht die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Snow White and the Huntsman“ vor. Dieses soll von den Abgemahnten unerlaubt in eine Filesharing-Tauschbörse hochgeladen worden sein.

APW: Filesharing des Actionfilms „Battleship“ abgemahnt

Die Universal Pictures International Germany GmbH hat die Dortmunder Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte & Notar mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Film „Battleship“ beauftragt. Die gerügten Verstöße sollen von den vermeintlichen Filesharern in den einschlägigen p2p-Netzwerken begangen worden sein.

APW: Abmahnung diverser Filme der Universal Pictures International GmbH

Die Kanzlei Auffenberg, Petzold, Witte (APW) Rechtsanwälte & Notar verfolgt seit Kurzem im Auftrag der Universal Pictures International GmbH Urheberrechtsverstöße an diversen Filmwerken, deren Rechte die Produktionsfirma hält.

Universal Pictures, ein Tochterunternehmen des Medienkonzerns NBC Universal, lässt von der Dortmunder Kanzlei unter anderem das Filesharing an folgenden Filmen abmahnen

APW: Abmahnungen für die Elite Film AG

Im Auftrag der Elite Film AG verfolgt die Dortmunder Kanzlei Auffenberg, Petzold, Witte (APW) Rechtsanwälte & Notar Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „71 Into the Fire“. Der Actionfilm soll von den abgemahnten Internetanschlussinhabern aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein.

APW Rechtsanwälte: Abmahnung der Filme „Devil“ und „Senna“

Die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte geht seit Neuestem für die Universal Pictures International Germany GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an dem Film „Devil” vor. Dieser soll von dem Internetanschluss der Abgemahnten aus einer Filesharing-Plattform (u. a. BitTorrent, Emule, eDonkey, Limewire) heruntergeladen worden und somit zum Download bereitgestellt worden sein. Damit wäre der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.

APW Rechtsanwälte & Notare: „Fast and Furious Five“

Im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH verfolgt die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar (ehemals Auffenberg und Witte Rechtsanwälte) Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Fast and Furious Five“. Der Actionfilm, der am 28. April 2011 in Deutschland seine Kinopremiere feierte, ist der fünfte Teil der Fast and Furious Reihe.

Gefälschte Abmahnungen per E-Mail im Namen der APW Rechtsanwälte und Notare

Im Namen der APW Rechtsanwälte und Notare versenden Betrüger Abmahnungen wegen vermeintlichem Filesharing an Musikwerken per E-Mail. Die Kanzlei hat sich derweil schon von derartigen E-Mails distanziert und gab an, Abmahnungen nur über den Postweg zuzustellen.Weiterhin fällt auf, dass die APW Rechtsanwälte und Notare hauptsächlich Urheberrechtsverstöße an Filmen abmahnen, lediglich sehr selten werden auch Verstöße an Musikwerken gerügt.