Im Namen der APW Rechtsanwälte und Notare versenden Betrüger Abmahnungen wegen vermeintlichem Filesharing an Musikwerken per E-Mail.
Die Kanzlei hat sich derweil schon von derartigen E-Mails distanziert und gab an, Abmahnungen nur über den Postweg zuzustellen.
Weiterhin fällt auf, dass die APW Rechtsanwälte und Notare hauptsächlich Urheberrechtsverstöße an Filmen abmahnen, lediglich sehr selten werden auch Verstöße an Musikwerken gerügt.
Die Abmahnung enthält neben einer IP-Adresse auch ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Hierbei ist eine weitere Unregelmäßigkeit zu erkennen: Die Staatsanwaltschaft wird mit „Sta“ abgekürzt, geläufige Abkürzung ist allerdings „StA“. Außerdem ist vom Download „musikalischer Stucke“ die Rede.
In der Abmahnung wird angeboten, das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Zahlung von 100,00 € per UKash-Karte einzustellen, was ganz klar realitätsfremd ist, da die Staatsanwaltschaft trotz eines Vergleichs zu Ermittlungen verpflichtet ist.
Insgesamt sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Abmahnungen per E-Mail zwar für seriöse Kanzleien ungewöhnlich, rechtlich aber durchaus zugelassen sind.
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese getrost ignorieren
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