Im Arbeitsrecht stellt die Abmahnung eine Verwarnung durch den Arbeitgeber dar, die oftmals einer Kündigung vorausgeht und dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten sowie mögliche Konsequenzen aufzeigen soll.
In den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht bezeichnet eine Abmahnung ein Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die behauptete Rechtsverletzung wird dem Abgemahnten gegenüber dargestellt, diesem wird Gelegenheit gegeben, das beanstandete Verhalten einzustellen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
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