Abmahnung-Internet

Serienabmahnung

Hiermit werden Fälle bezeichnet, in denen eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit identischen Abmahnschreiben auf rechtsmissbräuchliche Weise abgemahnt werden. Nicht in jedem Fall kann aber auch bei einer großen Anzahl gleichlautender Abmahnungen eine Rechtsmissbräuchlichkeit angenommen werden.

Wenn die Abmahnungen aber beispielsweise nachweisbar nur mit dem Ziel erfolgen, dem abmahnenden Rechtsanwalt die Rechtsanwaltsgebühren zu sichern oder die behauptete Abmahnbefugnis des Abmahnenden in Wahrheit nicht gegeben ist, kann unter Umständen ein Rechtsmissbrauch vorliegen. In diesen Fällen sind die Kosten der Abmahnung dann nicht durch den Abgemahnten zu erstatten.

Näheres zum Phänomen so genannter Massen- oder Serienabmahnungen und deren rechtlichen Hintergründen finden Sie in einer gesonderten Kategorie auf unseren Seiten.

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