Abmahnung-Internet

Vertragsstrafe

Die Unterlassungserklärung ist in der Regel mit einem Vertragsstrafeversprechen verbunden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Abgemahnte die Vorgaben der Unterlassungserklärung auch tatsächlich einhält und den abgemahnten Rechtsverstoß nicht erneut begeht. Wird gegen die Regelungen der Unterlassungserklärung verstoßen, wird die Vertragsstrafe in der dort festgelegten Höhe fällig.

Da die Vertragsstrafe die Einhaltung der in der Unterlassungserklärung abgegebenen Verpflichtung sichern soll, sollte diese der Höhe nach stets so bestimmt sein, dass ein Verstoß den Abgemahnten finanziell auch spürbar treffen würde.

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