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Glossar



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Der so genannte "Hamburger Brauch" hängt eng mit dem Thema "modifizierte Unterlassungserklärung" zusammen. Im Falle einer Abmahnung kann der Abgemahnte bzw. sein Anwalt in bestimmten rechtlichen Grenzen eine eigene Unterlassungserklärung verfassen. Der "Hamburger Brauch" betrifft dabei eine Formulierung innerhalb der  Unterlassungserklärung in Bezug auf die Höhe der Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung.

 

Unterschied Gegenstandswert und Streitwert

Als "Streitwert" bezeichnet man den in einem Geldbetrag ausgedrückten "Wert" eines Rechtsstreits. Danach werden die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten berechnet. Als "Gegenstandswert" wird der Wert eines aussergerichtlichen Rechtsstreits, also etwa einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen, bezeichnet. Danach berechnen sich dann die Abmahnkosten.

 

Was sind Massenabmahnungen?

Als Serien- oder Massenabmahnungen werden Abmahnungen bezeichnet, in denen eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit identischen Abmahnschreiben abgemahnt werden. Entgegen der landläufigen Meinung kann aber nur bei den wenigsten dieser Fälle allein aufgrund der Anzahl der Abmahnungen auch gleich eine Rechtsmissbräuchlichkeit angenommen werden.

 

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Die Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung ist in der Regel mit einer Vertragsstrafe verbunden. Durch die Vertragsstrafe soll sichergestellt werden, dass der Abgemahnte die Vorgaben der Unterlassungserklärung auch tatsächlich einhält und den abgemahnten Rechtsverstoß nicht erneut begeht.Wird gegen die Regelungen der Unterlassungserklärung verstoßen, wird die Vertragsstrafe in der dort festgelegten Höhe fällig.

 

Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung kann dem Gegner zur endgültigen Beilegung des Rechtstreits ein so genanntes Abschlussschreiben übersendet werden. Hierdurch verpflichtet sich der Antragsgegner,
 


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