Abmahnung-Internet

Glossar Abmahnung und Internetrecht

Abschlussschreiben

Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung kann dem Gegner zur endgültigen Beilegung des Rechtstreits ein so genanntes Abschlussschreiben übersendet werden. Hierdurch verpflichtet sich der Antragsgegner,

Weiterlesen: Abschlussschreiben

 

Hamburger Brauch

Unter "Hamburger Brauch" wird eine Formulierung innerhalb einer Unterlassungserklärung verstanden, nach der die Höhe einer festzusetzenden Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung vom Verletzen nach billigem Ermessen zu bestimmen ist.

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Vertragsstrafe

Die Unterlassungserklärung ist in der Regel mit einem Vertragsstrafeversprechen verbunden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Abgemahnte die Vorgaben der Unterlassungserklärung auch tatsächlich einhält und den abgemahnten Rechtsverstoß nicht erneut begeht.

Weiterlesen: Vertragsstrafe

 

Unterlassungsanspruch

Das UWG normiert in § 8 einen Anspruch auf Beseitigung des Rechtsverstoßes sowie auf Unterlassung. Auch anderen Rechtsbereichen wie dem Markenrecht oder dem Urheberrecht können entsprechende Unterlassungsansprüche entnommen werden.

Weiterlesen: Unterlassungsanspruch

   

Abmahnung

Im Arbeitsrecht stellt die Abmahnung eine Verwarnung durch den Arbeitgeber dar, die oftmals einer Kündigung vorausgeht und dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten sowie mögliche Konsequenzen aufzeigen soll.

In den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht  bezeichnet eine Abmahnung ein Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Weiterlesen: Abmahnung

   

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