Glossar

Vollmacht

Eine Vollmacht bezeichnet die rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, die der Mandant seinem Anwalt erteilt. Nachgewiesen werden kann die Erteilung der Vollmacht durch eine entsprechende Vollmachtsurkunde.

Fristen

Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, mit dessen Ablauf bestimmte Rechtswirkungen eintreten oder enden. Im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung regelmäßig mit einer Frist verbunden, nach ergebnislosem Ablauf der Frist droht dann unter Umständen der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Abmahnbefugnis

nicht jedermann ist berechtigt, etwa im Bereich des Wettbewerbsrechts eine Abmahnung auszusprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abmahnende überhaupt befugt ist, Unterlassungsansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend zu machen. Wer hierzu befugt ist, wird für das Wettbewerbsrecht in §  8 Abs.3 UWG dargestellt. Dies sind:

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung für verschiedene Leistungen von Rechtsanwälten. Die Höhe der Vergütung ist dabei in der Regel abhängig vom Gegenstandswert. So beträgt eine 1,0 Gebühr bei einem Gegenstandswert von:

1.000 Euro: 85,00 Euro

UWG

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt das wichtigste Gesetz im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zentrale Norm des Gesetzes ist dabei § 3 UWG, welcher ein Verbot des unlauteren Wettbewerbs normiert.

Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte verpflichtet sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein bestimmtes in der Unterlassungserklärung näher bezeichnetes Verhalten zu unterlassen. Für den Fall, dass der Abgemahnte hiergegen verstößt, ist die Unterlassungserklärung in der Regel mit einem Vertragstrafeversprechen in meist beträchtlicher Höhe versehen.

Kostennote

Oftmals ist der Abmahnung eine Kostennote des abmahnenden Rechtsanwalts beigefügt. In der Regel hat bei einer berechtigten Abmahnung der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung, also insbesondere die Anwaltskosten zu tragen. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten