Abmahnung-Internet

Glossar Abmahnung und Internetrecht

Fristen

Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, mit dessen Ablauf bestimmte Rechtswirkungen eintreten oder enden. Im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung regelmäßig mit einer Frist verbunden, nach ergebnislosem Ablauf der Frist droht dann unter Umständen der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

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Abmahnbefugnis

nicht jedermann ist berechtigt, etwa im Bereich des Wettbewerbsrechts eine Abmahnung auszusprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abmahnende überhaupt befugt ist, Unterlassungsansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend zu machen. Wer hierzu befugt ist, wird für das Wettbewerbsrecht in §  8 Abs.3 UWG dargestellt. Dies sind:

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung für verschiedene Leistungen von Rechtsanwälten. Die Höhe der Vergütung ist dabei in der Regel abhängig vom Gegenstandswert. So beträgt eine 1,0 Gebühr bei einem Gegenstandswert von:

1.000 Euro: 85,00 Euro

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Gegenstandswert

Als Gegenstandswert bezeichnet man den in einem Geldbetrag ausgedrückten Wert des Gegenstandes eines Rechtsstreits im Hinblick auf die anfallenden Gerichts- und Anwaltsgebühren. Als Streitwert wird der Wert eines Rechtsstreits im Hinblick auf die Zuständigkeit der Gerichte bezeichnet.

Weiterlesen: Gegenstandswert

   

UWG

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt das wichtigste Gesetz im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zentrale Norm des Gesetzes ist dabei § 3 UWG, welcher ein Verbot des unlauteren Wettbewerbs normiert.

Weiterlesen: UWG

   

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