Kanzlei Sebastian: Abmahnung von "Bella Vita" (DJ Antoine) und weiterer Songs

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Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH: „Bella Vita“ (DJ Antoine)

 

Die Berliner Kanzlei des Rechtsanwalts Daniel Sebastian geht im Auftrag ihrer langjährigen Mandantin, der DigiRights Administration GmbH, gegen Urheberrechtsverstöße an der Erfolgssingle „Bella Vita“ des Schweizer DJ und Produzenten DJ Antoine vor.

 

Der Song ist die erste Single aus dem aktuellen Album „Sky Is The Limit“ des erfolgreichen DJs, welches Anfang 2013 veröffentlicht wurde. Das Album erreichte in der Schweiz Platz 1 der Album-Charts und kletterte in den iTunes-Charts der Schweiz, Österreich und Deutschlands auf die Spitzenposition. Zudem etablierten sich einige Tracks in der Top 100.

Die Kanzlei Sebastian legt den Abgemahnten zur Last, die Single sowie die Lieder „The Riddle Anthem“ (Jack Holiday & Mike Candys) und „Bring Back The Love“ (Mike Candys Feat. Jenson Vaughan) aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Zudem seien die Songs nach dem Download erneut in die Tauschbörse hochgeladen worden, wodurch spätestens der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden ist.

Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung der drei Lieder fordert die Kanzlei Sebastian für ihre Mandantin die Abgabe Unterlassung sowie einen Vergleichsbetrag von den Betroffenen. Im Einzelnen wird von den Abgemahnten verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Betrag in Höhe von 1.250,00 € zu zahlen. Dieser umfasst sowohl die angefallenen Rechtsanwaltskosten als auch Schadensersatz.   

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sebastian abgemahnt worden sind?

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