Kornmeier & Partner: Abmahnung der Hitsingle „Let Her Go“ (Passenger)

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Abmahnung für die Embassy of Music GmbH: „Let Her Go“ (Passenger)

 

Im Auftrag der Embassy of Music GmbH geht die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Lied „Let Her Go“ (Passenger) vor. Dieses soll von den Betroffenen in einem P2P-Netzwerk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

 

Mike Rosenberg, besser bekannt unter dem Künstlernamen Passenger, startete 2013 mit seiner Debüt-Single „Let Her Go“ durch. Der Singer-Songwriter landete in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Platz 1 der Single-Charts und kletterte in Großbritannien bis auf Platz 2. Zudem schaffte es das dazugehörige Album in diesen Ländern jeweils in die Top Ten der Album-Charts.

Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte vorgehalten, dass der Song von dem auf sie zugelassenen Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sei. Im Anschluss daran sei „Let Her Go“ erneut in die Tauschbörse hochgeladen worden. Durch den neuerlichen Upload der Datei wird diese auch anderen Nutzern zum Download bereitgestellt. Liegt keine Einwilligung des Rechteinhabers vor, verstößt dieses Vorgehen gegen dessen Urheberrecht und verwirklicht den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung.

Aus diesem macht die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für ihre Mandantin gegenüber den Abgemahnten geltend. Im Einzelnen fordert sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 €. Durch diese Summe sollen sämtliche Kosten abgegolten werden.

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