Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnungen für die MIG Film GmbH

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Abmahnung „Unfailing – Tournament of Killers“

Im Auftrag der MIG Film GmbH mahnt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Urheberrechtsverstöße an dem Film „Unfailing – Tournament of Killers“ ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen zu haben, was durch die Zuordnung der IP-Adresse bewiesen werden soll.

Von den Anschlussinhabern wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 962,50 € verlangt. Mit der Pauschale werden sowohl Schadensersatz als auch die aus der Abmahnung resultierenden Kosten gedeckt.

Abmahnungen für diverse Firmen

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller vertritt weiterhin in zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnung diverse Rechteinhaber. In den Abmahnungen wird hauptsächlich die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, vornehmlich in Filesharing-Tauschbörsen, gerügt.
Unter anderem zu den Klienten der Kanzlei zählen:

DBM Viedeovertrieb GmbH
Fraserside Holdings Limited
INO Handel- und Vertriebs GmbH
KT-DVD & Videoproduktion
MIG Film GmbH
Schalk Medienvertrieb

Neben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird ein Pauschalbetrag gefordert, der in den meisten Fällen zwischen 700,00 und 800,00 € liegen soll.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller abgemahnt wurden?

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