Nimrod Rechtsanwälte

So reagieren Sie auf eine Filesharing Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte

Die Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte häufen sich. Als Betroffener lesen Sie in der Abmahnung von  Nimrod Begriffe wie etwa „Urheberrechtsverletzungen“ und „Schadensersatz“. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.  Der von Ihnen geforderte Betrag liegt bei 850 Euro oder mehr und ist innerhalb weniger Tage zu zahlen. Abgemahnt wird regelmäßig der illegale Download von Computerspielen (Verletzung von Urheberrecht).

Darum sollten Sie die Abmahnung von Nimrod ernst nehmen

Auch wenn Sie als Betroffener einer Abmahnung von Nimrod unbedingt Ruhe bewahren sollten: Nehmen Sie die Abmahnung wegen der Verletzung vom Urheberrecht ernst und ignorieren Sie diese nicht. Bei der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte handelt es sich um Anwälte, die auf Abmahnungen spezialisiert sind. Reagieren Sie nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb der Ihnen gesetzten Fristen, kann das für Sie zu erheblichen Kosten führen (etwa durch ein nachfolgendes, auf Unterlassung gerichtetes Verfahren vor dem Landgericht). Insbesondere sollten Sie sich vor der Behauptung hüten, Sie hätten erst gar keine Abmahnung Nimrod erhalten, diese sei wohl „bei der Post verloren gegangen“. Anders als in vielen sonstigen Rechtgebieten (etwa Arbeits- und Mietrecht) muss der Abmahner nicht beweisen, dass die Abmahnung dem Empfänger zugegangen ist. Vielmehr genügt bereits der Nachweis des Abmahners, dass er die Abmahnung versendet hat. Formvorschriften hierzu existieren nicht, die Abmahnung kann sogar per Fax oder Email verschickt werden. Auch muss der Abmahnung keine Vollmacht der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte beigefügt sein.

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Der weitverbreitete Irrtum über die IP-Adresse

Viele Abgemahnte denken, die in der Abmahnung Nimrod genannte IP-Adresse sei falsch und träfe nicht zu. Hier ist jedoch zwischen der festen und der dynamischen IP-Adresse Ihres Internet-Anschlusses zu unterscheiden: Die feste IP-Adresse auf Ihrem PC ist für den Internet-Zugang erforderlich. Dagegen wird Ihnen die dynamische IP-Adresse vom Ihrem Internetprovider (etwa Arcor, Deutsche Telekom) bei jedem Einwählen, spätestens aber nach 24 Stunden, neu zugewiesen.

Führt nun der Rechteinhaber (also der Auftraggeber der Abmahnung von Nimrod) einen Test-Download durch, erfährt er im Ergebnis die dynamische IP-Adresse von Ihrem Internet-Anschluss. Der Rechteinhaber kann anschließend einen richterlichen Beschluss erwirken, wonach der Provider Ihre Adresse benennen muss. Dadurch erhält der Rechteinhaber Ihre Anschrift, wobei in der Abmahnung ausschließlich die dynamische IP-Adresse aufgeführt ist. Wollen Sie als Anschlussinhaber selber nach Erhalt der Abmahnung diejenige dynamische IP-Adresse von Ihrem Provider erfahren, die Ihnen im Zeitpunkt des abgemahnten Sachverhalts zugewiesen war, werden Sie diese Auskunft in der Regel gar nicht erhalten.

Warum professionelle Hilfe im Bereich Urheberrecht für Sie so wichtig ist

Wollen Sie sich gegen die Abmahnung Nimrod wehren, ist professionelle Hilfe für Sie unerlässlich. Anrufe bei der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte nutzen ebenso wenig wie vorschnelle Schreiben, deren Inhalt möglicherweise gegen Sie verwendet werden kann. Wichtig ist vielmehr, dass Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls unterschreiben. Diese Unterlassungserklärung beinhaltet nicht nur quasi Ihr Schuldeingeständnis, sondern kann auch zu weiteren, für Sie meist kostenträchtigen Nachteilen führen. Haben Sie hier die unterschriebene Unterlassungserklärung an die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte geschickt, können Sie sich später kaum noch verteidigen. Ratsam ist vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung, in der Sie eben gerade kein Schuldeingeständnis bezüglich einer Verletzung vom Urheberrecht abgeben.

Darüber hinaus kann es fraglich sein, ob die Abmahnung der Kanzlei Nimrod rechtens ist und Sie tatsächlich Schadensersatz leisten müssen. In zahlreichen Fällen nutzen mehrere Personen, insbesondere Kinder, Ihren Internet-Anschluss. Wurde das illegale Filesharing nicht von Ihnen, sondern etwa von Ihren Kindern, Mitarbeitern oder Mitbewohnern einer WG begangen, können Sie selber nur als sogenannter Störer haftbar gemacht werden. Das setzt jedoch voraus, dass Sie neben dem Bereitstellen des Internetanschlusses Ihre zumutbaren Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt haben (etwa ungesichertes WLAN, keine Überwachung Ihrer Kinder oder Mitarbeiter).

Gerade zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich ein wichtiges Urteil gesprochen (Dieses ist unter auch richtungsweisen für das Jahr 2013). Danach haften Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass ihr Kind gegen dieses Verbot verstößt (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12). In einem solchen Fall müssen Sie in einem etwaigen Gerichtsverfahren aber auch Ihre Belehrung gegenüber dem Kind beweisen können. Um auch gegen solche prozessualen Fallstricke gewappnet zu sein, empfiehlt sich für Sie die Hinzuziehung eines auf das Internetrecht spezialisierten Rechtsanwaltes. Zudem bedarf auch die Höhe des Vergleichsbetrags, also die Höhe der Anwaltskosten und des Schadensersatzes, einer genaueren Prüfung.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.

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Diese Vorteile bietet Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung

Die der Filesharing-Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält Ihre Verpflichtung, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zahlen. Eine Unterlassungserklärung sollte deshalb in der Regel in zahlreichen Punkten zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Dies betrifft insbesondere die Rechtsverbindlichkeit, das exakte zu unterlassenden Verhalten sowie die Höhe der Vertragsstrafe. Wesentlicher Vorteil für Sie ist eine Minimierung Ihres finanziellen Risikos. Beachten sollten Sie jedoch, dass die Modifizierung der Unterlassungserklärung exakt für Ihren speziellen Einzelfall erfolgen muss.

Gerade an die Wirksamkeit einer modifizierten Unterlassungserklärung werden aber hohe Anforderungen gestellt. Pauschal übernommene Unterlassungserklärungen aus dem Internet oder Ratschläge bzw. Formulierungen nicht spezialisierter Personen oder Einrichtungen bieten keine Hilfe. Vielmehr kann es gerade dadurch zu weiteren Kosten oder Gerichtsverfahren kommen.

Mehr Infos zum Thema Abmahnung Filesharing

Anwaltskosten und Schadensersatz: Hier sollte der Spezialist prüfen

Der pauschale Vergleichsbetrag der in der Abmahnung aufgerufen wird, setzt sich aus den Anwalts- und Schadensersatzkosten zusammen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem zugrunde liegenden Gegenstands- bzw. Streitwert. Neben der Frage, ob die Nimrod Abmahnung rechtens ist, bedarf auch die Höhe des angesetzten Gegenstandswertes einer näheren Prüfung. Dieser kann im Einzelfall übersetzt sein. Dringend abzuraten ist in diesem Zusammenhang auch von der „100-Euro-Zahlung“. Hintergrund ist § 97 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG), wonach in einfach gelagerten Fällen die Abmahnkosten auf 100 Euro begrenzt werden (Deckelung der Abmahnkosten). Sollten Sie unter Hinweis auf diese Regelung einfach 100 Euro zahlen, entstehen gleich mehrere Probleme:

  • Sie geben quasi ein Schuldeingeständnis ab.
  • Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung, ob die Deckelung der Abmahnkosten nach § 97 Abs. 2 auf
  • Filesharing-Abmahnungen anwendbar ist.
  • Die Deckelung gilt allenfalls für die erste Abmahnung, nicht aber für weitere Abmahnschreiben.

Zu klären ist weiterhin, ob der Anschlussinhaber die Anwaltskosten die Nimrod in der Abmahnung erhebt, tatsächlich zahlen muss. Zwar gehen die Gerichte hiervon regelmäßig aus. Es gibt aber auch wenige Ausnahmen, bei denen der Anschlussinhaber keine Anwaltskosten tragen muss. Demgegenüber haben Sie nur dann Schadensersatz zu leisten, wenn Sie am illegalen Filesharing ein Verschulden trifft. Ist das nicht der Fall, etwa weil Sie Ihr minderjähriges Kind hinreichend belehrt haben und keine Anhaltspunkte für Verstöße des Kindes vorliegen, sind Sie nicht schadensersatzpflichtig (2013).

Wenn Sie kompetente Hilfe bei einer solchen Abmahnung von Nimrod benötigen oder noch offene Fragen haben, sollten Sie unbedingt Kontakt zu einem Fachanwalt aufnehmen. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing suchen, folgen Sie einfach diesem Link.

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