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Rasch: „Before the Dinosaurs“ (Aura Dione) abgemahnt

Aura Dione ist derzeit ziemlich erfolgreich. „Geronimo“, die erste Single-Auskopplung aus ihrem neuen Album „Before the Dinosaurs“ stieg nicht nur in ihrer dänischen Heimat auf Platz eins der Single-Charts ein, sondern eroberte auch in Deutschland den Spitzenplatz. Damit gelang ihr nach „I Will Love You Monday“ der zweite Nummer-Eins-Hit in Deutschland.

Abmahnung Universal Music GmbH: „Before the Dinosaurs“ (Aura Dione)

Doch jeder Erfolg hat auch seine, für den Künstler wie die Betroffenen, unangenehme Seite. So beauftragte die Universal Music GmbH, bei der die Dänin unter Vertrag steht, die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte damit, Urheberrechtsverstöße an dem Album „Before the Dinosaurs“ zu verfolgen.

Im Zuge des Abmahnverfahrens wird den Betroffenen in den Abmahnschreiben der Hamburger Kanzlei vorgehalten, das zweite Album Aura Diones aus einer Filesharing-Plattform (wie beispielsweise Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Außerdem soll das Album anderen Nutzern durch Upload zum Download angeboten worden sein.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzungen macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Universal Music GmbH geltend. Dabei beläuft sich die geforderte Vergleichssumme auf 1.200,00 €.

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