Im Mandat der Universal Music GmbH verfolgt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Album „Neighborhoods“ der Band Blink 182, das von den Empfängern der Abmahnschreiben in Filesharing-Tauschbörsen zum Download angeboten sein worden soll.
Ermittelt wurden die vermeintlichen Täter durch eine Anti-Piracy-Firma, welche die IP-Adresse, von welcher der Urheberrechtsverstoß in einer p2p-Tauschbörse (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) begangen worden ist, der Adresse des entsprechenden Internetanschlusses zugeordnet hat.
Von den Abgemahnten fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 €.
Weiterhin ahndet die Hamburger Kanzlei für die Universal Music GmbH auch urheberrechtliche Verstöße an dem Album „MTV Unplugged in New York“ der deutschsprachigen Band Sportfreunde Stiller. Das Album, das als eines der populärsten der „Sportis“ gilt, soll ebenfalls aus einer Filesharing-Plattform heruntergeladen worden sein.
Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung, welche durch das Herunterladen und Bereitstellen zum Upload von den Filesharern begangen worden ist, macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Daher wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein pauschaler, Schadensersatz wie Rechtsanwaltskosten abdeckender, Vergleichsbetrag von 1.200,00 € gefordert.
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