Im Mandat der EMI Music Germany GmbH & Co. KG verfolgt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Mylo Xyloto“ der britischen Pop-Rock-Band Coldplay.
Das insgesamt fünfte Studioalbum der britischen Kultband wurde am 24. Oktober 2011 weltweit veröffentlicht und sorgte umgehend für Bestplatzierungen.
Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte hält den Empfängern der Abmahnschreiben vor, das Album aus einer Filesharing-Plattform (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder Limewire) heruntergeladen bzw. wiederum zum Download angeboten zu haben.
Hierin bestehe eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung, woraus Ansprüche gegen die Abgemahnten geltend gemacht werden. Zum einen fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für ihre Mandantin die Abgabe einer Unterlassungserklärung, zum anderen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € verlangt.
Darüber hinaus verfolgt die Hamburger Kanzlei urheberrechtliche Verstöße an dem Album „Good News“ der Sängerin Lena Meyer-Landrut. Das zweite Album der Gewinnerin des Eurovision Song-Contests soll ebenfalls von den Abgemahnten aus einer p2p-Tauschbörse heruntergeladen worden sein.
Auch in diesen Fällen verlangt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte eine Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von 1.200,00 €, welcher Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten enthält, von den betroffenen Internetanschlussinhabern.
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