Rasch: Filesharing des Albums „Making Mirrors“ (Gotye) abgemahnt

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Abmahnung Universal Music GmbH: „Making Mirrors“ (Gotye)

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist von dem Musiklabel Universal Music GmbH, welches sie in diversen Abmahnverfahren bereits vertreten hat, mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Album „Making Mirrors“ des Singer-Songwriters Gotye beauftragt.

 

Der belgisch-australische Musiker, der mit bürgerlichem Namen Wouter De Backer heißt, ist unter dem Synonym „Gotye“ in der Musikszene berühmt geworden. Der endgültige Durchbruch gelang ihm mit der Single „Somebody That I Used To Know“, die er gemeinsam mit der Sängerin Kimbra produzierte. Der Song landete weltweit an der Spitze der Single-Charts. Nicht minder erfolgreich war das Album „Making Mirrors“, aus welchem „Somebody That I Used To Know“ stammt.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wirft nun den Adressaten der Abmahnungen vor, dass von deren Internetanschluss aus das Erfolgsalbum des belgisch-australischen Singer-Songwriter in eine Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen worden sei. Zuvor sei „Making Mirrors“ bereits über den Internetanschluss aus dem Netzwerk heruntergeladen worden. Durch den erneuten Upload des Werkes sei dieses auch anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten worden. Spätestens hierin sei eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung zu sehen.

Hierauf gestützt fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte von den Betroffenen Unterlassung und Schadensersatz. So sollen die Abgemahnten nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sondern vielmehr auch eine pauschale Summe von 1.200,00 € entrichten, um das Verfahren beizulegen. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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