Abmahnung-Internet

Schulenberg & Schenk: Abmahnung der Filme „2012 Armageddon“ und „Die Geschichte von Jade“

Abmahnung The Asylum LLC: „2012 Armageddon“

Im Auftrag der amerikanischen Firma The Asylum LLC verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Urheberrechtsverstöße an dem Film „2012 Armageddon“. Den Abgemahnten wird vorgehalten, den Streifen aus einer p2p-Tauschbörse (wie u. a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und dadurch wieder zum Download angeboten zu haben.

Die abgemahnten Internetanschlüsse sind anhand einer Anti-Piracy-Firma ermittelt worden, welche die IP-Adressen der Anschlüsse, über welche die Urheberrechtsverstöße verübt wurden, zurückverfolgt und den dazugehörigen Inhabern zuordnet. Besonders bei einem Haushalt, in welchem mehrere Personen wohnen und das Internet nutzen, kann es so geschehen, dass nicht der eigentliche Täter, sondern derjenige, auf den der Internetanschluss zugelassen ist, abgemahnt wird.

Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung, welche durch das Herunterladen und zum Download Bereitstellen des Filmwerks „2012 Armageddon“ begangen wurde, macht die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten gegen die Abgemahnten geltend. Dabei wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.298,00 € angeboten.

Abmahnung VPS Film-Entertainment GmbH: „Die Geschichte von Jade“

Weiterhin verfolgt die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte urheberrechtliche Verstöße an dem Filmwerk „Die Geschichte von Jade“. Die Verstöße sollen ebenfalls in Filesharing-Tauschbörse durch Herunterladen bzw. Bereitstellen zum Download begangen worden sein sollen.

Auch in diesen Abmahnfällen wird eine Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.298,00 € verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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