Waldorf Frommer: Urheberrechtsverstöße an den Filmen „Hitchcock“ und „Man of Steel“ gerügt

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Abmahnung für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: „Hitchcock“

 

Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München einmal mehr gegen Urheberrechtsverstöße an Filmwerken des Filmkonzerns vor. Gegenständlich ist derzeit unter anderem „Hitchcock“, der von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten worden sein soll.

 

Der im März 2013 erschienene Streifen „Hitchcock“ basiert auf der Biografie „Alfred Hitchcock and the Making of Psycho“ von Stephen Rebello. Im Mittelpunkt steht der Regisseur und Produzent Alfred Hitchcock, der als einer der einflussreichsten Spielfilmregisseure gilt und insbesondere durch seine Thriller Kultstatus erlangte. „Hitchcock“ handelt von der Entstehung des Filmes „Psycho“ und ist auf die Beziehung Hitchcocks zu seiner Frau Alma Reville fokussiert.

In den Abmahnschreiben erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegenüber den Betroffenen den Vorwurf, dass der Streifen von dem auf diese zugelassenen Internetanschluss aus einem P2P-Netzwerk (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sei. Auf den Download folgend sei der Film auch erneut in die Tauschbörse hochgeladen worden, wodurch er auch anderen Nutzern zum Download bereitgestellt wurde.

Spätestens durch den erneuten Upload des Filmwerks sieht die Münchener Kanzlei den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht. Auf diesen gestützt erhebt die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für ihre Mandantin. Konkret wird von den Abgemahnten verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme von 956,00 € zu zahlen.

Abmahnung für die Warner Bros Entertainment GmbH: „Man of Steel“

Ein weiterer, aktueller Abmahnfall der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind urheberrechtliche Verstöße an dem Film „Man of Steel“. Dieser wird von der Warner Bros. Entertainment GmbH vertrieben.

Die Münchener Kanzlei wirft auch in diesen Fällen den Abgemahnten vor, den Film in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Wie für die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte üblich fordert diese von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages von 956,00 €.

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