Waldorf Frommer: Filesharing des Albums „Looking 4 Myself“ (Usher) abgemahnt

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Looking 4 Myself“ (Usher)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist von der Sony Music Entertainment Germany GmbH mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Album „Looking 4 Myself“ des amerikanischen R&B-Sängers Usher beauftragt worden. Gerügt wird, dass die Abgemahnten das Urheberrecht des Plattenlabels durch das Hochladen des Albums in eine Filesharing-Tauschbörse verletzt hätten.

Der Künstler Usher ist nicht nur einer der angesagtesten R&B-Sänger, sondern nebenbei auch ein gefragter Schauspieler. „Looking 4 Myself“, das 2012 veröffentlicht wurde, ist bereits sein siebtes Studioalbum und übertraf sogar das vorangegangene Erfolgsalbum „Versus“, von welchem insbesondere die Songs „DJ Got Us Falling In Love“, den er gemeinsam mit Pitbull performte, sowie „More“ stammen. „Climax“ war die erste Auskopplung aus dem Album „Looking 4 Myself“, das in den USA und Deutschland Platz Eins der Album-Charts erreichte.

Gegenüber den Adressaten der Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, diese hätten das Album in einer Filesharing-Tauschbörse (zB BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) unerlaubt zum Download bereitgestellt. Dies sei durch den üblicherweise auf einen Download folgenden Upload des Albums geschehen. Insgesamt sieht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte hierdurch den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht.

Aus diesem macht sie für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Im Einzelnen wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 € gefordert. Die geforderte Summe setzt sich aus 450,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Rechtsanwaltskosten zusammen.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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