Kanzlei Aumann-Mangels

Aumann-Mangels: Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Onlinehandel

Ein häufiges Ärgernis für Onlinehändler sind Abmahnungen von der Konkurrenz wegen vermeintlicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Aus diesem Anlass hat die Firma Richard Aumann & Co., ihres Zeichens Verlagshaus sowie Buchhandlung, die Kanzlei Aumann-Mangels aus Holzminden mit der Wahrung des fairen Wettbewerbs beauftragt. Die Kanzlei mahnt so Mitanbieter zu einen wegen Verstößen gegen das UWG, namentlich durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, zum anderen wegen Verstößen gegen das Preisbindungsgesetz ab.