Abmahnung-Internet

Glossar Abmahnung und Internetrecht

Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte verpflichtet sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein bestimmtes in der Unterlassungserklärung näher bezeichnetes Verhalten zu unterlassen. Für den Fall, dass der Abgemahnte hiergegen verstößt, ist die Unterlassungserklärung in der Regel mit einem Vertragstrafeversprechen in meist beträchtlicher Höhe versehen.

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Kostennote

Oftmals ist der Abmahnung eine Kostennote des abmahnenden Rechtsanwalts beigefügt. In der Regel hat bei einer berechtigten Abmahnung der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung, also insbesondere die Anwaltskosten zu tragen. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten

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