Im Mandat der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH rügt die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Album „Aura“ des Rappers Kool Savas.
Das Album des türkischstämmigen Deutsch-Rappers stieg in den deutschen Albumcharts bis auf Platz eins und ist somit das bislang erfolgreichste des Künstlers.
Die Frankfurter Kanzlei wirft den Empfängern der Abmahnschreiben nicht nur vor, „Aura“ aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie u.a. Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben, sondern eben jenes Album danach wiederum anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Somit sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, woraus die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte für ihre Mandantin einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend macht.
So wird in den Schreiben neben der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Abgeltungsbetrages von 480,00 € gefordert, welcher Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten beinhalten soll.
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