Frömming & Partner: Unerlaubte Nutzung von Kartenmaterial abgemahnt

Abmahnung MAIRDUMONT GmbH & Co. KG

Die Kanzlei Frömming & Partner Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG die unerlaubte Verwertung von Kartenmaterial im Internet.

Der an die Empfänger der Abmahnschreiben gerichtete Vorwurf der Kanzlei Frömming & Partner Rechtsanwälte bezieht sich darauf, dass Kartenmaterial der Mandantin ohne hierfür benötigte Lizenz auf der Website der Betroffenen verwendet worden sein soll. MAIRDUMONT stellt Kartenmaterial her, das unter anderem von der Marke Falk, die ebenfalls Teil der Verlagsgruppe ist, veröffentlicht wird. 

Generell liegt ein Rechtsverstoß dann vor, wenn das lizensierte Kartenmaterial ohne Lizenz verwendet wird. Aus diesem Verstoß leitet die abmahnende Kanzlei Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz her. So wird die Unterzeichnung einer beiliegenden Unterlassungserklärung, welche den Unterzeichner für 30 Jahre verpflichtet, verlangt. Der Schadensersatzanspruch wird unter Berücksichtigung der Größe der Karte und des Zeitraums der unerlaubten Nutzung berechnet. Allerdings bietet die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG den Betroffenen alternativ auch den Abschluss Lizenzvertrages an.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Frömming & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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