Abmahnung Filesharing

Abmahnungen, Filesharing und Urheberrechtsverletzungen:
So reagieren Sie richtig

Massenhafte Abmahnungen im Bereich Filesharing sind seit Jahren an der Tagesordnung. Hier stehen hunderttausende abgemahnte Filesharing Nutzer einigen hoch spezialisierten Abmahnkanzleien gegenüber. Im Internet gibt es zum Thema viele Tipps & Tricks von mehr oder weniger kompetenten Autoren. Viele "Ratschläge" insbesondere in diversen Foren sind aber haarsträubend falsch und gefährlich.

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»» Filesharing & Tauschbörsen - Was ist das?
»» Was sind Abmahnungen?
»» Urheberrechtsverletzung bei Musik- und Filmdownloads

»» Wie sollten Sie bei einer Abmahnung nicht reagieren?
»» Die modifizierte Unterlassungserklärung
»» Kosten einer Filesharing Abmahnung
»» Wie finde ich den richtigen Anwalt für meine Abmahnung?

Hinzu kommt, dass die Abmahnkanzleien selbst zahlreiche Internetseiten betreiben, auf denen die Rechtslage im Zusammenhang mit Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen oft sehr einseitig dargestellt wird. Informieren Sie sich gründlich. Lesen Sie unseren Ratgeber zu allen Fragen der Filesharing Abmahnung.

Filesharing, Bittorrent und Tauschbörsen: Was ist das?

Filesharing an sich ist nichts Illegales.

 

  • abmahnung-filesharing-internet-tauschboersenDie Möglichkeit, bestimmte Inhalte wie Texte, Lieder oder Filme über das Internet anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen, ist erst einmal eine rein technische Lösung. Und genau wie ein Auto oder das Internet selbst ist Technik nicht illegal. Genau wie viele andere Techniken kann man Filesharing aber natürlich auch zu illegalen Zwecken nutzen.

 

  • Achtung! Juristen erklären das Internet: Ursprünglich gab es zu diesen Zwecken hierarchisch organisierte Systeme und Netzwerke, die wie Napster oder Audiogalaxy zentral über einen oder wenige Server betrieben und verwaltet worden sind, über die die Musik angeboten wurde. Diese Seiten waren aufgrund der zentralen Struktur natürlich rechtlich und technisch leicht angreifbar.

 

 

  • Die Nachfolge wurde deshalb von dezentralen Diensten angetreten. Diese peer to peer Netzwerke (p2p) funktionieren ohne zentralen Server. Jeder beteiligte Nutzer ist dabei sowohl Anbieter als auch Konsument, kann also Inhalte up- und downloaden.
  • Die technischen Details der Übertragung von Inhalten spielt aber bei der rechtlichen Bewertung keine all zu große Rolle.  Es geht immer darum, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte (Musik, Filme, Bilder, Texte, Spiele)  über das Internet angeboten werden, ohne dass der oder die Rechteinhaber zugestimmt haben.

Wie sieht eine Filesharing Abmahnung aus?

Viele Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf die Verfolgung und Abmahnung solcher Urheberrechtsverstöße im Internet spezialisiert. Einige der bekanntesten Kanzleien sind etwa die Rechtsanwalstskanzleien Rasch, FAREDS, Frömming & Partner, Negele, Nümann & Lang, Waldorf oder Urmann & Collegen.

In den Abmahnungen wird dem Anschlussinhaber dann vorgeworfen, zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Lieder oder Filme illegal per Filesharing angeboten zu haben. Der Abgemahnte – meist ist das der Inhaber des Internetzugangs – wird aufgefordert, innerhalb einer oft sehr engen Frist die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zusätzlich sollen Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen anerkannt und innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden.

Oft sind dann noch eine Vollmacht oder diverse Urteile oder Beschlüsse  von Gerichten beigefügt. Durch diese Urteile, die selbstverständlich immer zugunsten der Abmahner ausgegangen sind, soll zusätzlich Durck auf die Abgemahnten ausgeübt werden, möglichst schnell die mitgeschickte Unterlassunsgerklärung zu unterschrieben.

Genau das sollten Sie als abgemahnte Person in Fileshahringsachen aber nicht tun.

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Die Urheberrechtsverletzungen: Musikdownloads und Filmdownloads

Abgemahnt wird das Verbreiten von Filmen oder Musik im Internet. Dabei ist es rechtlich gesehen egal, auf welchem Weg diese Musikstücke und Filme über das Internet verbreitetet werden. Solange der oder die Rechteinhaber die Verbreitung nicht erlaubt haben, ist das Anbieten zum Download nicht erlaubt.

Am Produktionsprozess von Musik und Filmen sind zahlreiche Personen und Unternehmen beteiligt, in Betracht kommen zum Beispiel:

  • Hersteller der Datenträger (CD und DVD) abmahnung-filesharing
  • Vermarkter für Online-Verbreitung
  • Produzenten der Musik oder Filme
  • Vermarkter für die Tonträger
  • Komponisten der Lieder
  • Texter von Liedern
  • Plattenfirmen

Deswegen kann es durchaus sein, dass für eine einmalige Tauschbörsennutzung gleich mehrere Rechteinhaber eine Abmahnung für dasselbe Stück aussprechen lassen. Die Rechte der Tonträgerhersteller (Musik-CD) sind beispielsweise andere als die Rechte der Band, die die Lieder aufgenommen hat.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.

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Wie sollten Sie auf eine Abmahnung wegen illegalen Downloads NICHT reagieren?

Die vier häufigsten (und nicht mehr rückgängig zu machenden) Fehler nach einer Filesharing-Abmahnung:

  1. Sie rufen die Abmahnkanzlei an und sagen: Ja, ich war es, tut mit leid. Ich habe aber nicht so viel Geld, kann ich statt der geforderten 900 Euro nicht auch 100 Euro bezahlen? Hier haben Sie den Rechtsverstoß zugegeben. Die Abmahner wissen nun, wer gehandelt hat. Das wussten die Abmahner vorher nicht, da ja nur die IP eines Anschlusses bekannt war. Sie haben den Abmahnern die Informationen geliefert, die sie benötigen, um einen Prozess um Abmahnkosten und Schadensersatz zu gewinnen.
  2. Sie rufen die Abmahnkanzlei an und sagen: Ja, ich war es. Was Sie in der Abmahnung geschrieben haben ist aber alles Humbug. Ich kenne meine Rechte, verklagen Sie mich doch. Hier haben Sie den Rechtsverstoß ebenfalls zugegeben.
  3. Sie unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung: Hierdurch haben Sie den Restverstoß verbindlich anerkannt und oft eine sehr hohe Vertragsstrafe (5001 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung) akzeptiert. Weiter haben Sie dann die geltend gemachten Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen ebenfalls anerkannt.
  4. Sie reagieren gar nicht: Hier riskieren Sie, dass die Abmahner vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Auch wenn Sie selbst kein Filesharing betrieben haben, haften Sie als Anschlussinhaber. Im Gerichtsverfahren um  den Unterlassungsanspruch werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren, es entstehen weitere Kosten.
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Was sollten Sie tun, wenn Sie wegen Filesharing abgemahnt wurden?

Sie sollten sich von einem spezialisierten (!) Anwalt beraten lassen:

  1. Zum einen, weil Unterlassungsansprüche gefährlich sind.
  2. Zum anderen sind die Kostenforderungen der Abmahner oft überzogen und gar nicht gerechtfertigt sind. Zudem kann auch nur ein spezialisierte Anwalt einschätzen, ob und wie die abmahnende Anwaltskanzlei ggf. gerichtlich vorgeht.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Eine Unterlassungserklärung ist nicht wie oft falsch dargestellt „nur“ 30 Jahre, sondern ein Leben lang gültig. Sie versprechen hier auf eine unbestimmte Zeit, nie wieder illegal bestimmte Filme oder Musik eines Rechteinhabers über das Internet verfügbar zu machen. Aber wissen Sie, wer in den nächsten 20 oder 30 Jahren Ihren Internetanschluss nutzt? Oder welche der Techniken zum Musikhören und Musikteilen in Zukunft entwickelt werden und ob diese dann 100%ig „legal“ im Sinne der abgegebenen Unterlassungserklärung sind?

Wenn Sie gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, kann die Vertragsstrafe, die Sie zahlen müssen, sehr teuer werden. 

Deshalb sollte die Unterlassungserklärung einer Abmahnung in jedem Fall modifiziert werden.

Dies betrifft Punkte wie:

  • Die Anerkennung der Abmahnkosten dem Grund und der Höhe nach   
  • Einschränkung oder Erweiterung des zu unterlassenden Verhaltens
  • Die Rechtsverbindlichkeit der Erklärung
  • Die Höhe und Art der Vertragsstrafe

Dies gilt auch oder erst recht, wenn die Abmahnung berechtigt ist.  Dabei sollten Sie sich aber nicht auf irgendwelche Muster und Vorlagen aus dem Internet verlassen.

Die Kosten der Abmahnung

Nicht nur der Unterlassungsanspruch, auch die Abmahnkosten müssen geprüft werden.

Die Kosten der Abmahnung setzen sich aus 3 Positionen zusammen:

  1. Anwaltskosten
  2. Schadensersatz
  3. Ermittlungskosten

Anwaltskosten: Die Anwaltskosten für die Abmahnung berechnen sich nach dem so genannten Streitwert oder (außergerichtlich) Gegenstandswert. Leider gibt es hier immer noch keien einheitliche Rechtsprechung der Gerichte, man kann also nicht pauschal sagen „750 Euro Abmahnkoten sind zu hoch“. Es kommt immer darauf an, wie der koinkrete Vorwurf lautet, wieviele Werke angeboten wurden, ob diese aktuelle Blockbuster sind usw..

Dies und die unübersichtliche Rechtsprechung macht es Abgemahnten schwer zu beurteilen, ob die Forderungen der Abmahnanwälte berechtigt sind.

100 Euro Abmahnung: § 97a UrhG - die so genannte 100 Euro-Abmahnung – wurde eingeführt, um die Kosten von Abmahnungen bei einfachen und erstmaligen Verstößen auf 100 Euro zu deckeln. Allerdings haben die Gerichte diese Vorschrift von Anfang man oft NICHT auf Filesharing-Abmahnungen angewendet. Die Argumente der Gerichte sind häufig, dass es sich aufgrund der unbegrenzten Zahl möglicher Dowwloads in Filesharing Sachen nicht um eine „unerhebliche Rechtsverletzung“ handelt.

Es gibt zu dieser Frage aber leider noch keine verbindliche Rechtsprechung höherrangiger Gerichte.

Schadensersatz: Die Anwaltskosten muss der Anschlussinhaber auch dann zahlen, wenn er selbst gar keine Tauschbörsen oder Feilsharing genutzt hat. Beim Schadensersatz ist das aber nicht so eindeutig. Hier muss geklärt werden, ob der abgemahnte Anschlussinhaber Schadensersatz zahlen muss.

Anschlussinhaber sind nämlich häufig die Eltern, die aber selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben. Die Anschlussinhaber haften dann nach Ansicht einiger (nicht aller!) Gerichte zwar auf Unterlassung, müssen aber die Schadensersatzforderungen nicht zahlen.

Auch dies kann im Einzelfall aber nur ein spezialisierter Anwalt beurteilen, insbesondere da die Gerichte hier sehr unterschiedlich urteilen.

Ermittlungskosten: Oft enthalten die Kostenaufstellungen der Abmahner auch Positionen für die Ermittlung des Anschlussinhabers.

Durch die Überwachungs-Software wird nur eine IP-Adresse ermittelt, über die Lieder oder Filme hochgeladen wurden. Um zu ermitteln, wer abgemahnt worden kann, müssen die Rechteinhaber dann über Provider oder Staatsanwaltschaft die Adressdaten des Anschlussinhabers ermitteln. Dafür gibt es im Urheberrechtsgesetz in § 101 UrhG einen entsprechenden Auskunftsanspruch.

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Wie finde ich den richtigen Anwalt für meine Abmahnung?

Gerade bei Filesharing Abmahnungen stammen fast alle Abmahnschreiben von einer Hand voll professioneller Abmahn-Kanzleien. Diese Abmahnkanzleien haben sich seit Jahren auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet spezialisiert und sind entsprechend „fit“ in diesem Bereich. Um so wichtiger ist des, dass Ihr Anwalt ebenfalls spezialisiert ist bei der Abwehr solcher Abmahnungen.

Bei Anwälten ist es nicht viel anders al bei Ärzten: Wenn Sie Zahnschmerzen haben gehen Sie zum Zahnarzt und nicht zum Herzspezialisten. Wenn Sie wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt werden, gehen Sie bitte zu einer auf Urheberrechtsverstöße spezialisierten Kanzlei. Der Anwalt, der Ihnen bei arbeits- oder erbrechtlichen Fragen zur Seite steht ist hier überfordert.

Die Kosten des Anwalts

Auf der anderen Seite müssen Sie natürlich auch die Kosten der Abwehr der Abmahnung im Auge behalten. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie einen Spezialisten wählen. Wenn eine Kanzlei schon 5.000 oder 10.000 Abmahnfälle bearbeitet hat sind die Arbeitsabläufe eingespielt, die Rechtsanwälte kennen alle Probleme und Fragen bereits. So können die Kosten gering gehalten werden.

Die Abrechnung der Kanzleien erfolgt entweder:

  • nach Zeitaufwand
  • nach den gesetzlichen gebühren (RVG) oder
  • nach einer fest vereinbarten Pauschale.

Eine feste Pauschale ist für den Abgemahnten natürlich sinnvoller, da die Kosten so von Anfang an feststehen.

Viele Anwaltskanzleien, die sich auf die Abwehr von Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert haben bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an, wenn Sie die Abmahnung per Mail oder Fax einsenden.

Wichtig ist also, dass die Kanzlei, die Sie beauftragen:

  1. auf die Abwehr von Filesharing Abmahnungen spezialisiert ist
  2. das nicht nur behauptet, sondern bereist eine größere Anzahl von Fällen bearbeitet hat
  3. wenn möglich eine kostenfreie Ersteinschätzung anbietet
  4. möglichst vorher einen Festpreis nennt

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte: Schnelle, preiswerte & professionelle Beratung bei Filesharing Abmahnungen

Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat schon mehr als 70.000 abgemahnten Tauschbörsennutzern dabei geholfen, die Kosten der Abmahnung (Schadensersatz und Anwaltskosten) gering zu halten.

Genauso wichtig ist es bei einer anwaltlichen Beratung, das Risiko der geforderten Unterlassungserklärung einschätzen zu können und - möglichst preiswert, aber sicher für den Mandanten - eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wichtig bei einer anwaltlichen Vertretung ist auch, dass Sie als Abgemahnter nicht wöchentlich mit neuen Forderungsschrieben der Abmahn-Kanzleien oder Drohungen und Zahlungsaufforderungen von Abmahnkanzleien überschüttet werden. Wenn Sie eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, müssen die Abmahner mit Ihrem Anwalt kommunizieren. Sie haben dann Ruhe!

 

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Aktuelle Abmahnungen im Bereich Filesharing & Tauschbörsen

Nachfolgend finden Sie in verschiedenen Beiträgen unseres Portals die aktuellsten Abmahnungen aus den Bereichen Filesharing und Tauschbörsen. Im Rahmen unseres Informationsangebotes finden Sie außerdem detaillierte Beschreibungen zu den verschiedenen Anwaltskanzleien, welche durch Filesharing Abmahnungen aufgefallen sind.

Waldorf Frommer: Abmahnung der Filme „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ und „Die Reise zur geheimnisvollen Insel“ für die Warner Bros. Entertainment GmbH

 

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“. Die Vorgeschichte der „Herr der Ringe“-Trilogie soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt zum Download angeboten worden sein.

Waldorf Frommer: Urheberrechtsverletzungen an den Serien „Homeland“, „New Girl“ und „Modern Family“ abgemahnt

Abmahnung Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH

 

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Filesharing der Serien „Homeland“, „New Girl“ und „Modern Family“ vor. Die Abgemahnten sollen ganze Staffeln oder einzelne Folgen aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und erneut in diese hochgeladen haben.

Filesharing Abmahnungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalt GmbH

Seit einiger Zeit findet eine Häufung der sogenannten Filesharing Abmahnungen statt. Viele Abgemahnte sehen die Abmahnungen dabei als bloße Abzocke an. Doch kann man es als Abzocke bezeichnen, wenn Rechtsanwälte im Auftrag der Urheber geltendes Recht durchsetzen und dabei vorerst sogar auf eine Klage verzichten? Eine besondere Häufung der Abmahnungen findet im Bereich des Filesharing statt. Eine Kanzlei, die hier besonders aktiv zu sein scheint, ist die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main. Aber wer steckt hinter dieser Kanzlei, welche Handlungen werden abgemahnt, was sollte man im Falle einer Abmahnung tun und was ist überhaupt Filesharing?

Filesharing Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier und Partner

Die große Anzahl von Informationen und Diensten im Internet wird gerne genutzt. Und wenn etwas kostenlos genutzt werden kann, ist es besonders beliebt. Vor allem der Download von Musik, Filmen und Spielen steht bei vielen Nutzern im Interesse. Seit Jahren wehrt sich die Musik- und Filmbranche dagegen und versucht immer stärker, illegale Downloads aufzuspüren und dem Nutzer eine Rechtsverletzung nachzuweisen, um ihn dann abzumahnen.

Waldorf Frommer: Abmahnung des Albums „Walk The Moon“ (Walk The Moon)

Im Auftrag ihrer langjährigen Mandantin, der Sony Music Entertainment GmbH, geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Walk The Moon“ (Walk The Moon) vor, welches von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

RKA: Abmahnung des Computer-Spiels „Sleeping Dogs“

Die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann (RKA) Rechtsanwälte geht im Auftrag der Koch Media GmbH, die sie schon in zahlreichen Abmahnfällen vertreten hat, gegen Urheberrechtsverstöße an dem Computer-Spiel „Sleeping Dogs“ vor. Jenes soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

APW: Abmahnung der Märchenverfilmung „Snow White and the Huntsman“

Im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH geht die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Snow White and the Huntsman“ vor. Dieses soll von den Abgemahnten unerlaubt in eine Filesharing-Tauschbörse hochgeladen worden sein.

Rasch: Abmahnung des Albums „Die Liebe bleibt“ (Semino Rossi)

Das Plattenlabel Universal Music GmbH hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte damit beauftragt, für sie gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Die Liebe bleibt“ des Schlager-Stars Semino Rossi vorzugehen. Das Musikwerk soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.

WeSaveYourCopyrights: Abmahnung der Single „Fever“ (Cascada)

Im Auftrag der von Herrn Ballinas-Olsson, Herrn Pfeifer und Herrn Reuter, welche gemeinschaftlich die Rechte an dem Song „Fever“ der deutschen Dance-Band Cascada halten, geht die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Urheberrechtsverstöße an jenem Lied vor.