Abmahnung für die astragon Software GmbH: „Farming Simulator 2013“
Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte rügt im Auftrag der astragon Software GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Computerspiel „Farming Simulator 2013“ ab. Dieses soll von den Abgemahnten unerlaubt in eine Filesharing-Tauschbörse hochgeladen worden sein.
Die astragon Software GmbH, welche die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte bereits mit der Abmahnung anderer Games beauftragt hatte, entwickelt Simulationen, in denen der Spieler in eine virtuelle Welt abtauchen und in dieser die Steuerung jener übernehmen kann. So kann der Spielende im „Farming Simulator 2013“ die Leitung eines Bauernhofes übernehmen und sich dabei um alle anfallenden Arbeiten kümmern.
Die Abgemahnten sollen die Simulation in einem P2P-Netzwerk (wie BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte wirft den Betroffenen in ihren Abmahnungen vor, das PC-Spiel zunächst aus einem Fielsharing-Netzwerk herunter- und anschließend erneut in die Tauschbörse hochgeladen zu haben. Durch den erneuten Upload des Spiels sei dieses zudem anderen Nutzern zum Download angeboten worden, worin letztlich eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung zu sehen ist.
Basierend auf diesen Vorwürfen erhebt die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für die astragon Software GmbH. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie der Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 850,00 €.
Abmahnung für die astragon Software GmbH: „Bus Simulator 2012“
Darüber hinaus geht die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte derzeit ebenfalls gegen Urheberrechtsverstöße durch Filesharing an der Simulation „Bus Simulator 2012“ der astragon Software GmbH vor.
Auch in diesen Abmahnfällen wird den Betroffenen der Abmahnschreiben vorgeworfen, das Game in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Wie schon im Fall der Abmahnungen des „Farming Simulator 2013“ fordert die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 €.
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