Hans Dieter Henkel: Abmahnungen für die SMC Shoot Media Consulting

Abmahnung SMC Shoot Media Consulting

Das Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen ist vor allem für die abmahnenden Kanzleien und Rechtsanwälte lukrativ. So schlägt nun auch Rechtsanwalt Hans Dieter Henkel den Weg des abmahnenden Rechtsanwaltes ein und machte im April 2012 erstmalig mit Abmahnungen auf sich aufmerksam.

Rechtsanwalt Henkel vertritt die SMC Shoot Media Consulting in der Wahrung ihrer Rechte an pornographischen Filmwerken, welche von den Betroffenen aus den einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut zum Download bereitgestellt worden sein sollen.

Der Streitwert wird in den Schreiben auf 50.000,00 € beziffert. Rechtsanwalt Hans Dieter Henkel bietet im Namen seiner Mandantin jedoch eine sofortige Beilegung des Verfahrens gegen Zahlung von 650,00 € sowie Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung an. Darüber hinaus behält es sich der abmahnende Rechtsanwalt vor, Strafanzeige zu erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie von Rechtsanwalt Hans Dieter Henkel abgemahnt wurden?

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