Lohmer & Fischer: Verstöße an der Wort-/Bildmarke „BVB 09“ abgemahnt

Abmahnung BVB Merchandising GmbH

Die Kanzlei Lohmer & Fischer geht im Auftrag des deutschen Fußballmeisters und Doublegewinners Borussia Dortmund, vorliegend in Form der BVB Merchandising GmbH, gegen Verstöße an der Wort- und Bildmarke „BVB 09“ vor.

Der amtierende deutsche Meister, dessen Popularität und Fanvolumen in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen ist, hat sich durch die Erfolge der vergangenen Jahre zu einer wertvollen Marke entwickelt. Neben dem sportlichen Erfolg präsentierte die BV Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA auch eine makellose Bilanz. Im vergangen Geschäftsjahr erwirtschaftete der Hauptverein einen Rekordgewinn.

Doch insbesondere durch die steigende Beliebtheit und die damit verbundenen Mehrerlöse im Merchandising-Bereich, steigt selbstverständlich auch die Gefahr, dass Produkt-Fälscher auf Kosten des Vereines Gewinn aus der sportlichen Entwicklung schlagen wollen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Lohmer & Fischer Rechtsanwälte geht somit gegen Händler vor, die auf der Internetplattform „Da Wanda“ nicht-lizensierte Fanartikel in den Geschäftsverkehr gebracht haben sollen. Dadurch haben die Abgemahnten gegen die Marken- und Bildrechte der BVB Merchandising GmbH verstoßen.

Von den betroffenen Händlern fordert die Kanzlei Lohmer & Fischer Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Lohmer & Fischer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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