Ein häufiges Ärgernis für Onlinehändler sind Abmahnungen von der Konkurrenz wegen vermeintlicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Aus diesem Anlass hat die Firma Richard Aumann & Co., ihres Zeichens Verlagshaus sowie Buchhandlung, die Kanzlei Aumann-Mangels aus Holzminden mit der Wahrung des fairen Wettbewerbs beauftragt. Die Kanzlei mahnt so Mitanbieter zu einen wegen Verstößen gegen das UWG, namentlich durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, zum anderen wegen Verstößen gegen das Preisbindungsgesetz ab.
Dass auch ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz gerügt wird, ist allgemein nicht üblich. Das Gesetz, das vornehmlich durch die Festsetzung eines verbindlichen Preises bei Bücher für den Letztabnehmer den Bestand des breiten Buchangebotes schützen soll, bindet den Verkäufer an einen festgesetzten Mindestpreis.
Dies setzt allerdings auch voraus, dass der Verkäufer ein gewerblich handelnder Unternehmer ist und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB auftritt. Ist er Verbraucher, so ist eine Bindung an das Preisbindungsgesetz nach herrschender Meinung zu verneinen.
Insbesondere bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist häufig eine Tendenz zur Rechtsmissbräuchlichkeit zu erkennen. Dies lässt sich allerdings nicht pauschal festlegen, sondern bedarf einer gründlichen Prüfung durch einen Fachanwalt.
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