Abmahnungen und Online Shops: Was Shop-Betreiber zu AGB, Widerrufsbelehrung und Buttonlösung wissen müssen

(11 Bewertungen, durchschnittlich 4.73 von 5)

Einen Online Shop ohne Angst vor Abmahnungen zu betreiben ist nicht so leicht. Es gibt unzählige Gesetze, widersprüchliche Urteile, abmahnende Wettbewerber, die Wettbewerbszentrale und dubiose Abmahnvereine. Für Shopbetreiber ist es wichtig, sich einen Überblick über die 7 wichtigsten Abmahnfallen zu verschaffen. So behalten Sie im Dickicht von AGB und Widerruf, Preisangaben und Versandkosten, Buttonlösung und Gewährleistung den Überblick.

Infografik "In 7 Schritten zum abmahnsicheren Online Shop"

Infografik eRecht24 Abmahnung Online Shop

Gefällt Ihnen die Infografik? Sie dürfen diese gerne auf Ihrer eigenen Webseite oder Ihren Blog einbinden. Bitte vergessen Sie nur den Verweis Quelle: https://www.abmahnung-internet.de/abmahnwarner/abmahnung-online-shop.htm nicht.

1. AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind das Rückgrat eines Online Shops. Deshalb ist es sehr verwunderlich, dass viele Shopbetreiber hier mit veralteten, unpassenden oder selbst zusammen kopierten AGB online gehen. Entsprechend viele Abmahnungen gibt es im Zusammenhang mit fehlerhaften und unzulässigen AGB Klauseln.

Was wird bei AGB oft abgemahnt?

  • Unzulässige AGB Klauseln
  • Verkürzung der Gewährleistung
  • Rügepflicht bei Verbrauchern
  • Einschränkungen des Widerrufsrechts
  • nzulässige Gerichtstandvereinbarung
  • Unzulässige Aufrechnungsverbote
  • Übernahme fremder AGB
  • Nicht zutreffende Regelungen in den AGB
  • Unternehmer AGB (B2B) werden gegenüber Verbrauchern (B2C) verwendet

Woher bekomme ich AGB für einen Online Shop?

Es gibt 4 Möglichkeiten, an AGB zu gelangen. 2 davon sind gefährlich und können sehr teuer werden. 2 sind legal, aber auch nicht umsonst.

1. AGB Klau

Sie sollten keine fremden AGB übernehmen oder kopieren. In den meisten Fällen passen fremde AGB an den entscheidenden Stellen nicht zu Ihrem Shop. Ich habe es auch schon erlebt, dass Shops, die Waren an private Kunden verkaufen AGB von Dienstleistern im B2B Bereich kopiert und benutzt haben. Das geht nicht lange gut.

Zudem riskieren Sie Abmahnungen von 2 Seiten: • Der Konkurrent, dem Sie die AGB geklaut haben. kann Sie abmahnen. • Abmahnen kann Sie auch der Anwalt, der die AGB für seinen Mandanten erstellt hat.

2. Ich erstelle mir selbst AGB, sooo schwer kann das doch nicht sein.

Das geht nicht gut, glauben Sie es mir.

Das AGB-Recht im Bereich Fernabsatz ist so komplex, dass selbst viele Anwälte, die nicht spezialisiert sind keine rechtssicheren AGB hinbekommen. Ich schreibe das nicht weil ich selbst Anwalt bin. Und damit Sie mir glauben verlinke ich hier nicht zu meiner Kanzlei und unseren Angeboten. Aber es gab in den letzten 10 Jahren nicht einen einzigen Fall, in denen von Mandanten selbst erstellte AGB keine abmahnfähigen Fehler enthalten haben.

Selbst erstellte AGB enthalten immer unpassende und/ oder abmahnfähige Klauseln. Und da jeder Abmahner diese Klauseln schnell per Google findet, werden Sie sehr wahrscheinlich auch sehr schnell angemahnt.

Sie glauben mir nicht? Dann erstellen Sie einfach selbst AGB für Ihren Shop und schauen einmal, wie lange der erste Ärger mit Kunden oder die erste Abmahnung auf sich warten lassen. Allerdings wird es dann oft sehr teuer.

3. Muster-Rechtstexte

Grundsätzlich eine gute und preiswerte Idee für Shops, die gerade beginnen und nicht das Geld für professionelle AGB haben. Wichtig bei solchen Mustern und Texten:

Auch diese Rechtsexte müssen an ihren Shop angepasst werden 

  • „Muster-AGB“ die für alle Shop gelten gibt es nicht
  • Nur Anwälte haften per Gesetz für die erstellten AGB
  • Bei allen „kostenlosen AGB Mustern“ ist die Haftung durch den Anbieter aber ausgeschlossen
  • Die AGB müssen ständig überwacht und bei neuen Urteilen oder Gesetzesänderungen aktualisiert werden

Als Anwalt bin ich natürlich grundsätzlich eher skeptisch, ob dies alles automatisiert umgesetzt werden kann. Wenn es aber funktioniert ist das eine praktische und preiswerte Alternative zu einer anwaltlichen Erstellung von AGB.

Wir haben lange gewartet, bis wir hier einen Anbieter empfehlen können, der alle Kriterien erfüllt, die wir für wichtig halten und hinter dem eine renommierte Anwaltskanzlei steht, was wichtig für die Haftung ist. Deshalb arbeiten wir seit einige Zeit auch mit diesem Anbieter zusammen, um abmahnsichere und preiswerte AGB anbieten zu können: http://seiten.e-recht24.de/widerruf/

Infografik eRecht24 Abmahnung Online Shop

4. Anwaltliche Beratung

Ganz klare Empfehlung: Wenn Sie es sich leisten können sollten Sie:

  1. Ihre AGB & Widerrufstexte anwaltlich erstellen und
  2. den Shop, die Bestellprozesse, Produktbeschreibungen, Preisangaben usw. durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Auch hier könnte ich ganz unbescheiden auf das Angebot meiner Kanzlei verlinken. Mache ich auch: http://www.kanzlei-siebert.de/check-onlineshop/

Aber: Wir können leider aufgrund hoher Arbeitsbelastung nicht jedem Shopbetreiber weiter helfen. Und wir können auch nicht davon ausgehen, dass jeder Shopbetreiber zu uns will. Deswegen ein paar Tips zur Auswahl des richtigen Rechtsanwalt:.

Wie finden ich den richtigen Anwalt für AGB und meinen Shops?

Achten Sie darauf, dass die Kanzlei wirklich auf die Betreuung von Shops spezialisiert ist. Bei kleineren Kanzleien können Sie davon ausgehen, dass das NICHT der Fall ist, wenn der einzige Anwalt der Kanzlei neben der AGB-Erstellung auch noch Erbrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht anbietet. So gut kann kein Anwalt sein.

Bei Anwälten ist es wie bei Ärzten: Die wenigsten Zahnärzte würden eine Herz-OP machen. Komischerweise bieten aber viele Familien- und Erbrechtsanwälte das Erstellen von AGB an. Das geht in den meisten Fällen leider schief.

Bei größeren Kanzleien sollten Sie darauf achten, dass ein Anwalt tatsächlich auf den Bereich E-Commerce, AGB-Recht und Shops spezialisiert ist.

Letzter Tip: Von den Anwälten und Kanzleien, die in diesem Bereich wirklich gut sind haben Sie irgendwo im Netz schon einmal gehört oder gelesen. Dies Kanzleien sind nämlich in der Regel auch „Internetunternehmer“ und wissen, wie man im Internet Marketing macht.

2. Widerrufsbelehrung und Widerrufformular

 Es gibt seit der letzten Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht im Juni 2014 nicht mehr „die eine“ Widerrufsbelehrung, die für alle Shops oder alle Verkaufsplattformen passt. Schon vor der letzten Gesetzesänderung gab es massenhafte Abmahnungen von Shopbetreibern im Zusammenhang mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsrecht.

Seit Juni 2014 muss nun wirklich JEDER Shoppbetreiber die Widerrufsbelehrung individuell und in zahlreichen Punkte anpassen:

  • Der Kunde trägt immer die Rücksendekosten?
  • Sie tragen immer die Rücksendekosten?
  •  Eine Lieferung oder auch Teillieferungen möglich?
  • Verkauf von Waren?
  • Verkauf von „digitalen Gütern“?
  • Widerruf kann online (direkt im Shop) erklärt werden?
  • Widerruf kann nicht online (direkt im Shop) erklärt werden
  • Abweichende Rücksendeadresse bei Widerruf?
  • Nur Paktelieferung?
  • Auch Speditionsware?
  • Hinzu kommt das neu eingeführte Widerrufsformular, dass alle Händler den Kunden im Bestellprozess und noch einmal in der Bestellabwicklung zur Verfügung stellen müssen.

3. Buttonlösung

Die so genannte Buttonlösung sorgte in den letzten Monaten für massenhafte Abmahnungen. Zum einen geht es um die konkrete Beschriftung des Kaufen Buttons. Dieser darf „Kaufen“ oder kostenpflichtig bestellen“ heißen, vielmehr ist zumindest nach den gesetzlichen Vorschriften erst einmal nicht erlaubt.

Was viele Shoppbetreiber aber leider übersehen, die Button-Lösung regelt auch noch andere Punkte. So wird der Aufbau der Checkout-Seite im Shop ebenso vorgeschrieben wie die Darstellung der wesentlichen Merkmale der Waren und Dienstleistungen.

Vor allem die Anzeige der „wesentlichen Merkmale der Ware“ im Kaufprozess bereitet bei vielen Shops Probleme. Nicht jede Shopsoftware schafft es, diese Details der Ware noch einmal im Warenkorn – und dann auch noch an der richtigen Stelle im Kaufprozess direkt über dem Kaufen-Button anzuzeigen.

Häufig abgemahnt wird:

• Falsche Beschriftungen für den Button • Unter dem Kaufen Button dürfen keine weiteren Rechtstexte stehen • Die wesentlichen Merkmale der Ware müssen direkt vor dem Kaufen Button angezeigt werden

4. Preisangaben und Versandkosten

Auch zu Preisen und Lieferzeiten und Versandkonditionen hat der Gesetzgeber die rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Fernabsatzrecht (Unternehmer verkauft über das Internet Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher) in den letzten Jahren immer weiter verschärft.

Bei Lieferzeiten und Preisangaben in Shops werden häufig abgemahnt:

Fehlende Angaben zur Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer Fehlende Grundpreise Unvollständige Preisangaben auf Strat- und kategorieseiten, wenn dort schon bestellt werden kann „Versandkosten auf Anfrage“ Keine Versandkosten für andere Länder angegeben Keine Angaben zu Lieferzeiten Ungenaue Angaben zu Lieferzeiten („in der Regel“) Fehlende Angaben zur berechnung von Lieferzeiten Unzulässige Angaben Wie „3 tage nach Geldeingang“

5. Urheberrechte an Bildern, Texten und Videos

In viele Shops finden sich zahlreiche Artikelbeschreibungen, Produktbilder oder Videos. Sei es um den Kunden ein besonderes Einkaufserlebnis zu liefern oder aus Gründen des Suchmaschinenoptimierung.

Was viele Shopbetreiber aber nicht beachten, die Vorschriften des Urheberrechts gelten hier. Und diese sind im Detail sehr kompliziert, was zu viele Abmahnungen führt. Da es bei Abmahnungen im Urheberrecht nicht nur um die eigentlichen Abmahnkosten, sondern auch um Schadensersatz und Lizenzgebühren geht, kann ein einziges Bild schnell einen Schaden von 1000 oder 2000 Euro verursachen.

Häufig abgemahnt werden:

• Kopierte Artikelbeschreibungen • Kopierte Gebrauchsanleitungen • Nutzung von Artikelbildern ohne Lizenzen (Bilderklau) • Nutzung von Artikelbildern ohne richtige Lizenzen (Online Nutzung, offline Nutzung, Website oder Social Media ....) • Nutzung fremder Videos unter Verletzung der Urheberrechte • Fehlende oder fehlerhafte Urheberbezeichnung (Name des Fotografen nur im Impressum)

6. Newsletter + Werbung

Viele Shops bieten den Kunden und Besuchern einen Newsletter für Produktinfos und Sonderangebote an. Die Grenze zwischen erlaubter Werbung und einer Abmahnung wegen Spam ist aber schnell überschritten. Bei einem Newsletter sollten Sie daran denken, dass dieser:

• Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden darf • Die Einwilligung nur per double opt in eingeholt werden darf • Die Bestätigungsmail noch keine Werbung enthalten darf • Jeder Newsletter ein vollständiges Impressum braucht

Nur bei Bestandskunden können Sie - unter recht komplizierten Voraussetzungen - auch ohne double opt in und Einwilligung E-Mails verschicken:

• Empfänger ist Kunde (gilt nicht bei widerrufenen Verträgen) • Kauf liegt nicht mehr als 1 Jahr zurück • Werbung beschränkt sich auf ähnliche Waren wie die gekaufte • Kunde wurde auf Widerspruchsrecht bei der ersten Erhebung der Daten aufmerksam gemacht • Empfänger hat nicht widersprochen

7. Impressum und Datenschutz

Jede Website, die nicht ausschließlich privaten zwecken dient benötigt ein Impressum. Da ein Shop per Definition nie „privat“ ist, muss jeder Shop über ein vollständiges und direkt zu erreichendes Impressum verfügen.

Was muss ein Impressum eines Online Shops enthalten:

  • Name des Betreibers (vollständig, nicht abgekürzt)
  • ladungsfähige Anschrift des Betreibers (kein Postfach etc.)
  • Rechtsform
  • Vertretung des Unternehmens
  • Kontaktdaten (Mail, Telefon, wenn vorhanden Fax)
  • Wenn vorhanden die Umsatzsteuer-ID 
  • Wenn vorhanden Registergericht und Registernummer

Auch in viele Shops finden sich erstaunlicherweise immer noch unvollständige Datenschutzerklärungen.

Vorsicht: Datenschutzverstöße werden seit einiger Zeit von den Gerichten im Gegensatz zu vergangenen Jahren jetzt als wettbewerbsrechtlich relevant und damit abmahngefährdet eingestuft.

Was muss Ihre Datenschutzerklärung regeln:

  • Datenerhebung und Datenverarbeitung von Nutzerdaten auf der Seite
  • Tracking-Software (Google Analytics, etracker usw.)
  • Regelungen zu Cookies
  • Regelungen zu Social Media Plugins (Facebook Like Button, twitter, instagram...)
  • Datenweitergabe von Kundendaten (Lieferanten, Banken, Zahlungsanbieter) 
  • Widerspruchs- und Korrekturrecht der Kunden

Wenn Sie diese Punkte beachten und Schritt für Schritt umsetzen, sind Sie einen guten Weg hin zu einem abmahnsicheren und erfolgreichen Online-Shop.

 

Infografik eRecht24 Abmahnung Online Shop