Die Augsburger Kanzlei Dr. Ecker & Kollegen Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Lemm² media & sales GmbH Onlinehändler wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen, in ihrem Onlineshop eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet zu haben.