Abmahnung-Internet

Glossar Abmahnung und Internetrecht

Wettbewerbsrecht

Zum Wettbewerbsrecht zählen sämtliche Vorschriften, die auf den Wettbewerb zwischen Unternehmern abzielen und einen rechtlichen Rahmen hierfür bilden. Grundsätzlich herrscht Wettbewerbsfreiheit, diese soll gesichert werden durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

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Wiederholungsgefahr

Der in der Unterlassungserklärung festgelegte Anspruch dient in der Regel dazu, künftige Widerholungen der Rechtsverletzung zu vermeiden. Allein das Einstellen der gerügten Handlung (beispielsweise das Entfernen eines unrechtmäßig auf die Website eingestellten Fotos) allein reicht jedoch nicht aus,

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Negative Feststellungsklage

Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage kann der Abgemahnte gerichtlich klären lassen, ob eine Abmahnung zu unrecht erfolgt ist oder ob diese berechtigt war.

Dieses Vorgehen bietet sich an, um bei offensichtlich unberechtigten Abmahnungen

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Serienabmahnung

Hiermit werden Fälle bezeichnet, in denen eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit identischen Abmahnschreiben auf rechtsmissbräuchliche Weise abgemahnt werden. Nicht in jedem Fall kann aber auch bei einer großen Anzahl gleichlautender Abmahnungen eine Rechtsmissbräuchlichkeit angenommen werden.

Weiterlesen: Serienabmahnung

   

Vollmacht

Eine Vollmacht bezeichnet die rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, die der Mandant seinem Anwalt erteilt. Nachgewiesen werden kann die Erteilung der Vollmacht durch eine entsprechende Vollmachtsurkunde.

Weiterlesen: Vollmacht

   

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