Abmahnung-Internet

Negative Feststellungsklage

Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage kann der Abgemahnte gerichtlich klären lassen, ob eine Abmahnung zu unrecht erfolgt ist oder ob diese berechtigt war.

Dieses Vorgehen bietet sich an, um bei offensichtlich unberechtigten Abmahnungen von der Position des Angegriffenen selbst zum Angriff überzugehen. Ein entsprechendes Verfahren sollte jedoch stets nur mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Streitwerte ist vielfach sogar die Einschaltung eines Anwaltes aufgrund der Zuständigkeit der Landgerichte gesetzliche vorgeschrieben.

E-Book Tipp

E-Book Abmahnung im Internet

Beugen Sie jetzt vor!
Mit dem Ratgeber "Die Abmahnung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert zum Preis von 12,90€ inkl. 19% USt.

E-Book bestellen.

Rechtsberatung

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Rechtsanwalt Sören Siebert ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen.
Sie können jederzeit für eine erste kostenfreie Einschätzung Kontakt aufnehmen.

Telefon: 030/ 99271328
Telefax: 030/ 99271329

E-Mail: info@kanzlei-siebert.de
Internet: www.kanzlei-siebert.de

Umfrage Abmahnung

Weswegen wurden Sie abgemahnt?
 

You are here  : Home Glossar Negative Feststellungsklage