Abmahnung-Internet

Graf von Westphalen: Abmahnungen wegen widerrechtlicher Benutzung von Kartenausschnitten

Abmahnung NAVTEQ GmbH: Benutzung von Kartenausschnitten

Die Firma NAVTEQ GmbH, welche  lässt von der Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an digitalen Kartenausschnitten versenden. Die Firma ist spezialisiert auf den Vertrieb von Geodaten, welche in Navigationsgeräten oder virtuellen Landkarten im Internet verwertet werden.

Anlass der Abmahnungen ist der Vorwurf, dass die abgemahnten Websitebetreiber gegen Urheberrecht der NAVTEQ verstoßen haben sollen. Diese Verstöße sollen in Form von unlizensierter Integration von Kartenausschnitte der abmahnenden Firma auf den Websites der abgemahnten Betreiber geschehen sein.

Die Kanzlei Graf von Westphalen fordert für die NAVTEQ GmbH von den Betroffenen eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 €.

Insbesondere bei der Unterzeichnung ist jedoch Vorsicht geboten, da, sofern diese sehr allgemein gehalten ist, sie für den Abgemahnten negative Folgen haben könnte.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Graf von Westphalen abgemahnt wurden?

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