Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage kann der Abgemahnte gerichtlich klären lassen, ob eine Abmahnung zu unrecht erfolgt ist oder ob diese berechtigt war.
Dieses Vorgehen bietet sich an, um bei offensichtlich unberechtigten Abmahnungen
von der Position des Angegriffenen selbst zum Angriff überzugehen. Ein entsprechendes Verfahren sollte jedoch stets nur mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Streitwerte ist vielfach sogar die Einschaltung eines Anwaltes aufgrund der Zuständigkeit der Landgerichte gesetzliche vorgeschrieben.