Zum Wettbewerbsrecht zählen sämtliche Vorschriften, die auf den Wettbewerb zwischen Unternehmern abzielen und einen rechtlichen Rahmen hierfür bilden. Grundsätzlich herrscht Wettbewerbsfreiheit, diese soll gesichert werden durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Eingeschränkt wird der Wettbewerb jedoch durch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Dieses Gesetz spielt eine erhebliche Rolle bei der Regelung des Wettbewerbs. Um das Gesetz den aktuellen Anforderungen des Wettbewerbs anzupassen, wurde es im Jahr 2004 neu gefasst. Grundsätzlich zielt das UWG darauf ab, die rechtlichen Beziehungen von Unternehmern untereinander zu regeln. Im Rahmen der Neufassung des Gesetzes wurde jedoch auch dem Schutz von Verbrauchern verstärkt Rechnung getragen.
Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht können in der Regel nur Unternehmer untereinander geltend machen. Verbraucher brauchen sich hier keine Gedanken über das Wettbewerbsrecht zu machen. Oftmals sind die Grenzen zwischen Unternehmer und Verbraucher jedoch schwierig zu bestimmen, etwa wenn Sie an den Bereich des Verkaufs von Waren über Online-Plattformen wie eBay denken.
Hier muss im Streitfall dann oftmals als erstes geklärt werden, ob sich überhaupt zwei Unternehmer gegenüberstehen.