Streitwert und Gegenstandswert bei Abmahnungen

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Als "Streitwert" bezeichnet man den in einem Geldbetrag ausgedrückten "Wert" eines Rechtsstreits. Danach werden die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten berechnet. Als "Gegenstandswert" wird der Wert eines aussergerichtlichen Rechtsstreits, also etwa einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen, bezeichnet. Danach berechnen sich dann die Abmahnkosten.

 

Unterschied zwischen Streitwert und Gegenstandswert

Der Unterschied zwischen Streitwert und Gegenstandswert ist rein sprachlicher Natur.Streitwert heisst es in laufendne Gerichtsverfahren, vom Gegenstandswert spricht man bei aussergerichtlichen Auseinandersetzungen. Auf die Höhe der Anwaltskosten hat es bei der Berehcnung erst einmal keine Auswirkungenb, ob man hier einen "Streitwert" oder einen "Gegenstandswert" zugrunde legt.

Wozu benötigt man den Streitwert?

Besteht etwa Streit um den Kauf einer PC-Anlage im Wert von 5000,00 Euro, entsprechen diese 5000,00 Euro dem Streitwert. In vielen Fällen wie etwa bei Abmahnung, Unterlassunsgansprpüchen und so weiter lassen sich derartige Geldbeträge jedoch nicht exakt benennen. Im Rahmen eines gerichtlichen Rechtstreits entscheidet deshalb das Gericht nach Würdigung aller Gesamtumstände nach freiem Ermessen über den Streitwert. So kann bei einem Verstoß etwa gegen die Nutzungsrechte an Stadtplänen im Internet im Falle einer privaten Website ein deutlich geringerer Gegenstandswert gerechtfertigt sein als bei einem Verstoß durch ein Unternehmen.

Gegenstandswert bei Abmahnungen

Im Falle einer aussergerichtlichen Abmahnung wird der Gegenstandswert vom Abmahnenden selbst frei bestimmt. Allerdings ist dieser nicht beliebig wählbar, sondern muss sich an Kriterien wie der Bedeutung der Sache für den Verletzten oder dem Verhalten des Rechtsverletzers orientieren. So sind beispielsweise im Bereich der Verletzung von Markenrechten ein deutlich höherer Gegenstandswert üblich als etwa im Bereich von fehlenden oder fehlerhaften Impressumsangaben. Da es gerade im Bereich der Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen oder bhei Abmahnungen in Wettbewerbssachen keine gesetzlichen Vorgaben für den Streitwert gibt, ist es im Falle einer Abmahnung ratsam, für die Überprüfung der Angemessenheit des Gegenstandswertes einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Es ist kein Geheimnis, dass der Gegenstandswert bzw. Streitwert vom Abmahnenden vielfach zu hoch angesetzt wird. Da sich aus dem Gegenstandswert die gegnerischen Anwaltskosten berechnen, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt den Mandanten im Zusammenhang mit den Abmahnkosten auch dann noch erfolgreich vertreten, wenn die Abmahnung in der Sache zu Recht erfolgt ist.