Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung für verschiedene Leistungen von Rechtsanwälten. Die Höhe der Vergütung ist dabei in der Regel abhängig vom Gegenstandswert. So beträgt eine 1,0 Gebühr bei einem Gegenstandswert von:

1.000 Euro: 85,00 Euro

10.000 Euro: 486,00 Euro

20.000 Euro: 646,00 Euro

50.000 Euro: 1046,00 Euro

100.000 Euro: 1.354,00 Euro

Die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes erfolgt im Falle einer Abmahnung stets nach dem RVG. Je nach Schwierigkeit des Falles setzt der Anwalt hierfür einen bestimmten Gebührensatz an, wobei die Mittelgebühr 1,3 beträgt. Im Zusammenhang mit dem Gegenstandswert werden dann die konkreten Gebühren errechnet. Hinzu kommen Auslagen für Post und Telekommunikation, die meist als Pauschlae abgerechnet werden. Als Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro und einer mittleren Geschäftsgebühr von 1,3 ergeben sich folgende Gebühren: Gegenstandswert: 50.000,00 Euro
1,3 Geschäftsgebühr: 1.359,80 Euro
zzgl. Auslagenpauschale :20,00 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer: 262,16 Gesamtsumme:1.641,96 Euro