Rechtsanwalt Lutz Schröder: Unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung der Software „Zipper+“ abgemahnt

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Abmahnung Phily Media: „Zipper+“

Im Auftrag der Firma Phily Media geht Rechtsanwalt Lutz Schröder derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an der Software „Zipper+“ vor, welche von den Adressaten der Abmahnungen in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein sollen.

 

Das Software-Unternehmen von Inhaber Mark Kenneth Quiliano, das seine Niederlassung auf den Philippinen hat, entwickelt Software zur Komprimierung von komplexen Dateien. Ein solches Programm ist das gegenständliche „Zipper+“.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Programm zunächst aus einem P2P-Netzwerk (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und im Anschluss daran in jenes erneut hochgeladen zu haben. Durch den erneuten Upload der Software sei diese auch anderen Nutzern der Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden. Die gerügten Verstöße gegen das Urheberrecht seien von dem auf den Betroffenen zugelassenen Internetanschluss aus verübt worden. Der Umstand, ob der Abgemahnte persönlich oder ein Dritter über den Anschluss die Urheberrechtsverstöße begangen habe, sei bedeutungslos. In beiden Fällen hafte der Inhaber des Internetanschlusses.

Rechtsanwalt Lutz Schröder erhebt für seine Mandantin Ansprüche aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung der Software „Zipper+“. Diese umfassen neben dem Begehren auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Forderung nach Schadensersatz und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten. Hierbei wird den Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 450,00 € unterbreitet.

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