Abmahnung Braun GmbH
Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte und Notare verfolgt für das Elektrounternehmen Braun GmbH Patentverletzungen an Zahnbürstenköpfen für elektronische Zahnbürsten durch die unerlaubte Einfuhr derartiger Produkte in den europäischen Wirtschaftsraum.
Die Braun GmbH, die zunächst 1967 von dem amerikanischen Unternehmen The Gilette Company übernommen wurde, gehört seit 2005 dem Procter & Gamble Konzern an. Sie ist Weltmarktführer für diverse technische Geräte (Stabmixer, Epiliergeräte, etc.) und bietet eine breite Palette an elektrischem Haushaltsgerät. Im Produktzweig der elektronischen Zahnbürsten zeichnet sich insbesondere die „Oral-B“-Reihe der Braun GmbH in zahlreichen Vergleichstests aus.
Aufsätze für ebenjene Zahnbürsten sollen, so führt die Frankfurter Kanzlei FPS Rechtsanwälte und Notare aus, von den Abgemahnten unerlaubt in den europäischen Wirtschaftsraum bzw. nach Deutschland eingeführt worden sein. Dies stellt einen Verstoß gegen ein Europäisches Patent, welches die Braun GmbH für Zahnbürstenköpfe dieser Art angemeldet hat, dar. Dieses Europäische Patent gibt der Braun GmbH das alleinige Recht, diese Zahnbürstenaufsätze herzustellen, zu vertreiben und einzuführen.
Die FPS Rechtsanwälte und Notare stellt an die Abgemahnten nicht nur eine Unterlassungsforderung, sondern fordert vielmehr auch noch Auskunft über den erzielten Gewinn sowie den Lieferumfang, Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz für den entgangenen Gewinn. Der zu zahlende Schadensersatz wird, unter zu Hilfenahme der dargelegten Rechnungen, jeweils im Einzelfall bestimmt. Für ihre Tätigkeit beansprucht die FPS Rechtsanwälte und Notare die Zahlung der ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.207,94 €. Die zunächst überzogen hoch erscheinende Summe relativiert sich jedoch schnell vor dem Hintergrund, dass im Patentrecht die Streitwerte, aus denen sich die Rechtsanwaltskosten berechnen, aufgrund der immensen wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Patentes für die es besitzende Firma enorm ist.