Abmahnungen der Ego-Shooter-Trilogie „Call of Juarez“

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Abmahnung „Call of Juarez“ durch Schutt & Waetke Rechtsanwälte

„Call of Juarez“ ist eines der populärsten Ego-Shooter-Games der letzten Jahre. Das auf einem Western basierende Spiel, das bereits zwei Mal fortgesetzt worden ist, versetzt den Spieler in die Welt der Azteken. Dabei kann die Rolle eines der beiden Hauptcharaktere eingenommen werden. 2006 veröffentlichte die Firma UBISOFTT GmbH das Spiel, welches von der polnischen Firma Techland Sp.z.o.o entwickelt wurde.

Im Auftrag der polnischen Entwicklerfirma mahnte die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem PC-Spiel ab. Seit Veröffentlichung des Spiels geht die Kanzlei gegen Filesharing des Ego-Shooters in Peer-to-Peer-Tauschbörsen vor.

Von den Empfängern der Abmahnschreiben verlangt die Kanzlei neben der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 500,00 €.

Abmahnung „Call of Juarez: Bound in Blood” durch die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte (RKA)

Die Fortsetzung von „Call of Juarez“ erschien 2009 unter dem Namen „Call of Juarez: Bound in Blood”. Auch diese Version wurde von der polnischen Firma Techland Sp.z.o.o. entwickelt, welche auch die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Game an die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte (RKA) delegierte.

Diese mahnt die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung der zweiten Ausgabe des Erfolgsgames in Filesharing-Netzwerken ab. Von den Abgemahnten verlangt die Kanzlei eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 482,00 €.

Abmahnung „Call of Juarez – The Cartel” durch die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte

2011 erschien dann das dritte Spiel der „Call of Juarez“-Reihe, „Call of Juarez – The Cartel”. An das mit Spannung erwartete Spiel wurden große Erwartungen gesetzt, welche jedoch größtenteils enttäuscht wurden.

Nichtsdestotrotz sind auch an diesem Spiel Urheberrechtsverstöße begangen worden, welche wiederum die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte im Mandat der Techland Sp.z.o.o. verfolgt. In diesen Fällen wird von der Kanzlei ein pauschaler Vergleichsbetrag von 600,00 € gefordert, neben der üblichen Unterlassungserklärung.

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