Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Electronic Arts

(130 Bewertungen, durchschnittlich 4.99 von 5)

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen den Computer- und Videospiel Hersteller Electronic Arts (EA) eine Abmahnung ausgesprochen. Anlass dazu seien die ungenauen Angaben über die Verwendung von Nutzerdaten.

Battlefield 3, Origin und der Datenschutz

Im Zentrum der Kritik steht das Game „Battlefield 3“. Dieses Spiel kann nur gespielt werden, wenn sich der Nutzer zuvor auf der Onlineplattform des Konzerns Origin angemeldet hat. Insbesondere der, nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband, zu versteckt angebrachten Hinweis, dass das Spielen von „Battlefield 3“ die Registrierung bei Origins voraussetzt, steht im Mittelpunkt der in der Abmahnung geäußerten Kritik.
Des Weiteren kläre der Lizenzvertrag von EA nicht genau auf, was der Softwarekonzern mit den gesammelten Daten anfinge.

Lizenzabkommen bereits von EA überarbeitet

Electronic Arts bemühte sich bereits, durch eine Nachbesserung der Lizenzvereinbarungen für Entspannung bei Usern und Kritikern zu sorgen. Dennoch fühlen sich nicht nur viele Spieler des Videogames noch immer überwacht, sondern auch die Kritik verstummt noch nicht. So erreichte ein Aufruf von diversen Verbraucherzentralen, wegen des Ausspionierens der Nutzerdaten ein deutschlandweites Verkaufsverbot gegen „Battlefield 3“ zu verhängen, schon über 6.500 Zustimmungen.

Änderungen stehen weiterhin in der Kritik

Datenschützer bemängeln bei den durchgeführten Änderungen, dass auch weiterhin nicht eindeutig offengelegt sei, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist daher gewillt, die Interessen der Verbraucher gegen EA weiter zu vertreten und die geforderte Unterlassungserklärung notfalls vor Gericht zu erwirken.

Was können Sie tun, wenn Sie abgemahnt wurden?