CGM: Abmahnung der Singleauskopplung „Für Immer“ (Eisblume)

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Abmahnung DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH: „Für Immer“ (Eisblume)

Im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH geht die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Urheberrechtsverstöße an der Single „Für Immer“ der deutschen Popband Eisblume vor. Den Adressaten wird vorgeworfen, den Song aus einer Filesharing-Tauschbörse herunter- und erneut in jene hochgeladen zu haben.

„Für Immer“ ist bereits vor Erscheinen des zweiten Studioalbums „Ewig“ der Berliner Band aus dem Album ausgekoppelt worden. Das Lied ist an die Melodie von „River Flows in You“ des koreanischen Pianisten Yiruma angelehnt.

Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschuldigt die Adressaten der Abmahnschreiben, dass von deren Internetanschluss aus die gerügten Urheberrechtsverstöße begangen worden sein sollen. So sei „Für Immer“ zunächst von ihrem Internetanschluss aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und durch einen erneuten Upload in dem Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Hierdurch sieht die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht.

Aus jenem erhebt die Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Im Einzelnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 550,00 € gefordert.

„Schnellzahlerrabatt“ angeboten

Als besonders entgegenkommend stellt sich die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dar, indem sie den Abgemahnten einen Nachlass beim Vergleichsbetrag von 120,00 € anbieten, wenn die noch fälligen 430,00 € innerhalb von acht Tagen bezahlt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie von der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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