Lihl: Filesharing am Oscargewinner „The Artist“ abgemahnt

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Abmahnung DCM Film Distribution GmbH: „The Artist“

Der Spielfilm „The Artist“ war bei der Oscar-Verleihung 2012 einer der ganz großen Gewinner. Gleich fünf der begehrten Trophäen (u.a. Bester Film) räumte die Produktion des französischen Regisseurs Michel Hazanavicius ab.
Der Film erzählt in schwarz-weiß und fast ohne gesprochene Worte die konträre Erfolgsgeschichte zweier Schauspielstars in der Zeit des Überganges von Stumm- zum Tonfilm.   

Im Auftrag der DCM Film Distribution GmbH verfolgt die Kanzlei Lihl Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Kinohit. Den Betroffenen wird vorgehalten, den Streifen aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut in das Netzwerk hochgeladen zu haben.

Aus diesen Verstößen an den Urheberrechten ihrer Mandantin macht die Kanzlei Lihl Rechtsanwälte Ansprüche gegenüber den Betroffenen geltend. Diese belaufen sich zum einen auf Unterlassung, zum anderen auf Schadensersatz. Die Kanzlei verlangt im Konkreten die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 750,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Lihl Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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