BGH: Minderjähriger haftet für Link auf rechtswidrigen Download

(87 Bewertungen, durchschnittlich 4.95 von 5)

Ein Minderjähriger ist von dem Urheber eines Musikstücks abgemahnt worden, da er auf einer Website einen Link zu einer Internetseite gesetzt hatte, auf der illegal Musikstücke gedownloadet werden konnten. Der Kläger forderte von dem Jugendlichen 7.000,00 € Schadensersatz, 2.015,38 € Anwaltsgebühren sowie die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Dem Urheber ist sowohl in erster Instanz vom LG Düsseldorf als auch in zweiter Instanz vom OLG Düsseldorf Recht gegeben worden.

BGH: Jugendliche abmahnfähig

Der Bundesgerichtshof (BGH) sollte nun darüber entscheiden, ob der Minderjährige einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe für ein weiteres Vorgehen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts habe.
Dies lehnte der BGH ab, da keine hinreichende Aussicht auf Erfolg für den Minderjährigen bestehe. Weiterhin stellte er fest, dass auch Jugendliche abgemahnt sowie auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen werden können, da es sich bei einer Abmahnung nicht um eine vertragliche Handlung, zu der Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird, sondern um eine unerlaubte Handlung handele, zu welcher der Täter lediglich deliktsfähig sein muss (also mindestens sieben Jahre alt).

Linkhaftung gilt auch für Minderjährige

Darüber hinaus stimmte der BGH den Vorinstanzen zu, dass in dem vorliegenden Fall eine Linkhaftung bestehe, da der Jugendliche Einfluss auf die Website, auf die er den Link stellte, hatte. Es sei davon auszugehen, dass der Minderjährige den Link selbst auf die Seite gestellt habe und folglich hätte er den Link auch ohne weiteres wieder entfernen können.

Der BGH stellte fest, dass der Minderjährige weiterhin auch auf Unterlassung, für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten hafte.

Fazit

Bemerkenswert an dem Urteil des BGH ist, dass sich die Rechtssprechung zu Lasten des Linksetzers verschoben hat. Jede Verlinkung sollte in Zukunft genauestens geprüft und im Zweifel lieber weggelassen werden.

Was können Sie tun, wenn Sie abgemahnt wurden?