Claudia Schiffer erringt Sieg gegen Kwick-Community im Abmahnstreit

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Die Internetplattform Kwick berichtete von vermeintlichen Begünstigungen Claudia Schiffers im Zusammenhang mit dem Steckenbleiben eines Zuges im Ärmelkanaltunnel. Gegen diese Behauptungen wehrte sich das deutsche Model mittels einer Abmahnung.

Was war geschehen?

Im Dezember 2009 veröffentlichte die Kwick-Community in dem seiteneigenen Onlinemagazin eine Agenturmeldung, in welcher Claudia Schiffer in den Verdacht der privilegierten Behandlung bei einem Zugunglück im Tunnel unter dem Ärmelkanal geriet. Diese Meldung sorgte medial zu dieser Zeit für gehöriges Aufsehen und wurde auch von Boulevardmedien verbreitet.

Schließlich stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei jener Information um eine Falschmeldung handelte, sodass der entsprechende Artikel auch umgehend von der Kwick-Seite entfernt wurde. Nichtsdestotrotz wurde die Internetplattform von den Anwälten des Models abgemahnt, zeigte sich aber kooperativ und unterzeichnete zur Vermeidung von weiterem Ärger die geforderte Unterlassungserklärung. Kurze Zeit später traten die Rechtsanwälte Schiffers wiederum an die Kwick-Community heran, diesmal mit einer Forderung nach knapp 1100,00 € - Anwaltskosten, die bei der Verfolgung der Falschmeldung angefallen seien. Der Kwick Geschäftsführer Jens Kammerer wies diese Forderung als überzogen zurück, da der Artikel zum einen nicht rufschädigend für Schiffer gewesen sei, zum anderen habe man sich einer Agenturmeldung bedient, die nicht verifiziert werden müssen.

Entscheidung des Gerichts

Letzten Endes landete der Fall vor dem Amtsgericht Hamburg, das die Kostenfrage abschließend zu klären hatte. Am vergangenen Dienstag wurde nun vorab bekannt, dass dem Supermodel größtenteils Recht gegeben wurde, da, trotz der als seriös anzusehenden Agenturmeldung, Schiffer zu Wort hätte kommen müssen. Folglich reduzierte das Gericht den Streitwert, der ursprünglich auf 15.000 € angesetzt worden war, auf 10.000 €, sodass Claudia Schiffer noch 890,00 € Rechtsanwaltskosten zustehen. Weiterhin muss die Kwick-Community 86 Prozent der Gerichtskosten tragen.

Was können Sie tun, wenn Sie abgemahnt wurden?