Sebening Henke Wötzel: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für die Comtekk e.K.

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Abmahnung für die Firma Comtekk e.K.

Die Kanzlei Sebening Henke Wötzel Rechtsanwälte ist von der Comtekk e.K. mit der Abmahnung diverser Konkurrenten beauftragt worden. Den Abgemahnten wird zur Last gelegt, durch die Verwendung der Aussage „CE-geprüft“ einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

 

Die Comtekk e.K., deren Inhaber Herr Dennis Oberheimer ist, bietet Dienstleistungen rund um den Computer an und vertreibt zudem Hard- und Software über das Internet. Die Fima sieht sich im Wettbewerb mit ihren Konkurrenten durch deren, ihrer Ansicht wettbewerbswidrige, Werbung mit der Aussage „CE-geprüft“ benachteiligt.

Die „CE“-Prüfung ist für den Handel von bestimmten Produkten von der Europäischen Union in einer Richtlinie vorgeschrieben worden. Dies bezieht sich aber nicht auf den Vertrieb von Elektrogeräten. Nichtsdestotrotz können sich aber die Anbieter dieser Geräte einer Prüfung durch die neutrale Prüfstelle unterziehen, um sich bei einer erfolgreichen Prüfung mit dem Siegel qualifizieren zu können.

Die Kanzlei Sebening Henke Wötzel Rechtsanwälte legt den Betroffenen zur Last, die „CE“-Prüfung widerrechtlich für ihre Produkte verwendet zu haben. Durch die vermeintliche Irreführung der Verbraucher verschaffe sich der jeweilige Anbieter einen wettbewerbswidrigen Vorteil und begehe damit einen Wettbewerbsverstoß.

Von den Abgemahnten gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten, welchen ein Streitwert von 15.000,00 € zugrunde gelegt wird.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sebening Henke Wötzel Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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