Vahrenwald & Kretschmer: Abmahnung des Filmwerks „Hausbesuch bei Natascha mit Happy End“

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Abmahnung Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd.: „Hausbesuch bei Natascha mit Happy End“

Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte geht innerhalb von nur wenigen Tagen erneut gegen Urheberrechtsverstöße an einem Film der Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. vor. Nach zahlreichen Abmahnungen des Films „Hausbesuch bei Nataly“ steht nun der Streifen „Hausbesuch bei Natascha mit Happy End“ ganz oben auf der Abmahn-Agenda der Münchener Kanzlei.

Der nur 40-minütige Streifen soll von den Empfängern der Abmahnschreiben aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein. Ursprünglich war der Streifen nur innerhalb eines Bezahlportals zu sehen, dessen Mitgliederanzahl eher gering ist.

Aufgrund der Verwirklichung des Tatbestandes der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung fordert die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 952,00 €, welcher sowohl die Kosten der Rechtsverfolgung als auch Schadensersatz enthält.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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