Zimmermann & Decker: Abmahnung des Titels „Bitte hör nicht auf zu träumen“ (Xavier Naidoo)

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Abmahnung tonpool Medien GmbH: „Bitte hör nicht auf zu träumen“ (Xavier Naidoo)

Im Auftrag der tonpool Medien GmbH verfolgt die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte Verstöße an den Urheberrechten des Titels „Bitte hör nicht auf zu träumen“ des Sängers Xavier Naidoo.

Der abgemahnte Song stammt aus dem aktuellen Album des Soul- und R&B-Sängers „Alles kann besser werden“. Außerdem ist er auf zahlreichen Samplern der „German TOP 100 Single Charts“-Reihe enthalten.

Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte hält den Abgemahnten vor, dass der Titel Xavier Naidoos über ihren Internetanschluss aus einer Filesharing-Plattform (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder auch Limewire) heruntergeladen und wiederum zum Download bereitgestellt worden sei.

Aufgrund dieser Verstöße gegen das Urheberrecht der tonpool Medien GmbH verlangt die Kanzlei sowohl die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 425,00 €. Insbesondere bei der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollte Vorsicht walten gelassen werden, da es ansonsten zu weiteren kostspieligen Abmahnungen kommen kann. Dies resultiert aus dem Umstand, dass der Titel auch auf Zahlreichen Samplern enthalten ist.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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