FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

FAREDS: "Strobo Pop" (Die Atzen mit Nena) und "Wolke 7" (Rockstroh) abgemahnt

Wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Rechteinhaber Geto Gold Musikverlag GbR Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Strobo Pop“ von „Die Atzen mit Nena“ ab. Das Werk, das unter anderem auch auf diversen Samplern (z.B. „German Top 100 Single Charts“ vom 28.März .2011) erschienen ist, soll von den Abgemahnten illegal zum Download auf p2p-Tauschbörsen angeboten worden sein.